ZitatAlles anzeigenKarlsruhe - Die Bundesländer dürfen muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht verbieten. Dazu muss jedoch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Grundlage geschaffen sein. Diese fehlt derzeit in Baden-Württemberg. Nach dem Urteil vom Mittwoch in Karlsruhe hat das Land deshalb mit seiner Ablehnung, die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, ihre Religionsfreiheit verletzt. Drei der acht Richter stimmten gegen das Urteil.
Teilerfolg für Klägerin
Damit erzielte Ludin - die ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen will - im langjährigen Rechtsstreit nur einen Teilerfolg. Nach den Worten des Zweiten Senats ist es möglich, dass Schulkinder durch die religiös motivierte Kleidung eines Lehrers beeinflusst und Konflikte mit den Eltern ausgelöst werden. Es sei Sache der Parlamente, diese Gefahren einzuschätzen. "Dem zuständigen Landesgesetzgeber steht es frei, die bislang fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen."
Land lehnte Übernahme ab
Baden-Württemberg hatte die Übernahme Ludins wegen der staatlichen Neutralitätspflicht in religiösen Dingen abgelehnt. Die 1972 in Afghanistan geborene und 1995 eingebürgerte Frau beruft sich dagegen auf ihre Religionsfreiheit.
Überwiegend positive Reaktionen
Das Urteil löste überwiegend positive Reaktionen aus. Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition begrüßten, dass die Entscheidung über ein Kopftuchverbot den Landesparlamenten überlassen bleibe. Baden-Württemberg will die Entscheidung zunächst prüfen und erst danach entscheiden, ob eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen werde. Hessen kündigte ein Verbot an.
Muslime: Urteil könnte Berufsverbot gleichkommen
Kritik äußerte der Zentralrat der Muslime: Würde das Kopftuch im Schuldienst verboten, käme dies einem Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen gleich, sagte der Vorsitzende Nadim Elias. Das Urteil bringe Unsicherheit für die Muslime. Nun sei eine Kompromisslösung anzustreben, die allerdings kein generelles Kopftuchverbot zur Folge haben dürfe.
Klägerin zufrieden
Die Beschwerdeführerin Fereshta Ludin äußerte ihre Hoffnung auf eine faire und vorurteilsfreie Auseinandersetzung. Sie habe das Urteil positiv aufgenommen. "Es ging mir nie um eine politische Entscheidung", sagte sie in Karlsruhe. (fw/dpa)
Also, ich beziehe da eindeutig Position und sage ganz klar:
"Ein Anti-Kopftuch-Gesetz für Lehrerinnen an deutschen Schulen muss her!"
Allein schon, dass besagte Lehrerin es für wichtig genug hielt, wegen eines Kopftuchs vor Gericht zu ziehen, zeigt, dass es verboten sein sollte!
Religionsfreiheit? Geht klar! Die dürfen bei sich zu Hause, auf der Straße, in den Läden und überall sonst ihr Kopftuch tragen, aber nicht in der Schule! Schließlich lasse ich mein Kind dort erziehen!
Und wo nun ja schon die muslimischen Religions- und sonstigen Oberhäupter ständig betonen, ihr "Auftrag" sei es, mit ihrem Glauben und dem Koran die Welt zu erobern und sie zu bekehren! Da leiste ich dem doch nicht noch Vorschub, indem ich die wissentlich auf meine Kinder loslasse!
Lieber lasse ich mein Kind von einem Alien unterrichten - das kann schließlich nichts dagegen tun, dass es nun mal grün und schleimig ist! Aber die Muslimin? Sie könnte einfach ihr Kopftuch abnehmen!
In vielen Berufen gibt's ja auch eine angemessene Berufskleidung, die man tragen bzw. an die man sich halten muss. Und zur Berufskleidung an deutschen Schulen gehört es eben, als Lehrerin ohne Kopftuch zu erscheinen. Ja, mein Gott, wenn die arme Frau Ohrenweh hat, darf sie auch mal eins aufsetzen, aber so als Dauerzustand?? - Ein Kopftuchverbot mit Berufsverbot gleichzusetzen, halte ich schlicht für daneben. Ich meine: Ein wenig Anpassung muss schon sein. Ist ja außerdem schon komisch, dass ausgerechnet DIE Landsleute, die in ihren Heimatländern den Ausländern so rein gar nichts zugestehen, hier in Deutschland die größte Toleranz einfordern!
Ich meine, wir könnten ja unsere arbeitslosen Lehrer in die Türkei oder nach Afghanistan schicken? Ob die dort unterrichten dürfen? Und wenn ja, ob die da ein christliches Kreuz an die Wand hängen dürften? Oder bei einer solchen Aktion nicht mit Steinigung oder sowas rechnen müssten?
Also warum reißen wir eigentlich nicht gleich alle Kirchen hier ab und stellen stattdessen Moscheen dort hin? Das wäre doch ein prima Schritt in Richtung komplikationsloser Integration unserer muslimischen Mitbürger? - Es hätte ja auch unbestreitbar seine Vorteile. So könnte man z. B. Millionen von Weckern in Deutschland sparen - wäre es nicht wundervoll, wenn man sich morgens von der lieblichen Stimme des Muezzins, die vom nahe gelegenen Minarett erklingt, wecken lassen könnte?!
Nee, Leute, also alles was Recht ist, aber Toleranz muss (wie alles andere auch) ihre Grenzen haben. Oder nehmt ihr bei der nächsten Grippe kein Antibiotika ein, weil die armen Bakterien schlließlich auch bei euch leben wollen??
Wenn ihr denn also den "Fortschritt" nicht aufhalten wollt - nur zu! Und Knüppel - ähm Kopftuch aus dem Sack!
Mindi
P.S. Für alle diejenigen, die geneigt sind, das oben Gesagte in den falschen Hals zu bekommen:
ACHTUNG - Dies ist Satire!!