@oberschlaumeier
ZitatDa das Tragen eines Kopftuches für Musliminnen keine religiöse Pflicht ist, sondern eine Verhaltensregel, geht es Frau Ludin um eine rein politische Machtprobe, nicht um eine persönliche Entscheidung.
Bei einer «rein politischen Machtprobe» mitzumachen, betrachte ich als «eine persönliche Entscheidung».
Ja, das Urteil sieht zumindest geschickt aus: Das Oberste Gericht schickt die Beurteilung zurück an die einzelnen Länder. Die müssen nun husch husch ein Gesetz lancieren zwecks Erblaubnis oder Verbot. Das finde ich peinlich. Ferner könnte solches Anlass zu weiteren Streitigkeiten bieten, irgendwann in der Zukunft.