Kopftuch?

  • @oberschlaumeier

    Zitat

    Da das Tragen eines Kopftuches für Musliminnen keine religiöse Pflicht ist, sondern eine Verhaltensregel, geht es Frau Ludin um eine rein politische Machtprobe, nicht um eine persönliche Entscheidung.


    Bei einer «rein politischen Machtprobe» mitzumachen, betrachte ich als «eine persönliche Entscheidung».

    Ja, das Urteil sieht zumindest geschickt aus: Das Oberste Gericht schickt die Beurteilung zurück an die einzelnen Länder. Die müssen nun husch husch ein Gesetz lancieren zwecks Erblaubnis oder Verbot. Das finde ich peinlich. Ferner könnte solches Anlass zu weiteren Streitigkeiten bieten, irgendwann in der Zukunft.

    vero

    Einmal editiert, zuletzt von vero (26. September 2003 um 11:14)

  • meine guete, ich finde, wir sollten wirklich so weit sein, dass jeder mensch so herumlaufen kann, wie er moechte! X(

    xxx

    Be who you are and say what you feel, because those who mind don't matter and those who matter don't mind. (Dr Seuss)

  • Zitat

    Original von nandris
    meine guete, ich finde, wir sollten wirklich so weit sein, dass jeder mensch so herumlaufen kann, wie er moechte! X(


    In seiner Freizeit, ja, Nandris, aber nicht im Beruf.

    Ganz einfaches Beispiel, das nun nicht mal etwas mit Erziehung, Vorbild, Neutralität, Religion etc. zu tun hat.

    Eine Firma möchte, dass ihre Vertreter in Anzug und Krawatte bei der Kundschaft erscheinen. Die Chefs meinen halt, das hinterlässt einen besseren Eindruck, repräsentiert die Firma besser und und ... Also reine Prestigefrage. Da kann nun ein potenzieller Angestellter dieser Firma noch so sehr eine andere Meinung haben, er muss sich in dem Falle an die Anordnungen der Firmenleitung halten, andernfalls wird er halt nicht eingestellt. Basta. Wenn er sich nicht anpassen möchte, ist das seine Sache. Dann kriegt er halt den Job nicht. Ist seine freie Entscheidung. Das Anliegen der Firma ist sowohl legitim als auch verständlich - auch dann, wenn man selbst anderer Meinung ist.

    Wieviel wichtiger ist die Kleiderfrage dann in einer Sache, die auch noch religiöse und politische Hintergründe hat! Wer da einfach nur sagt: "Jeder soll tragen, was er will", betrachtet die Angelegenheit zu oberflächlich und schätzt nicht ab, was das u. U. auch für Folgen haben könnte. So à la "gibst du mir den kleinen Finger, will ich bald die ganze Hand".

    Mindi

  • ja, ok, ich kann nachvollziehen, wie du denkst + ich verstehe auch, was die »gesellschaft« so denkt; meinetwegen kann auch jeder gern seine meinung haben, daher widerspreche ich auch nicht, sondern halte mich aus solchen dingen einfach ganz+gar raus. bei der bank kann ich dann halt nicht arbeiten, aber das gehoert auch gar nicht zum thema...
    wie auch immer...

    Be who you are and say what you feel, because those who mind don't matter and those who matter don't mind. (Dr Seuss)

  • Natürlich kann ein jeder so rumlaufen wie er möchte, soweit andere dadurch nicht unmäßig belästigt werden! Es ist egal ob ein Lehrer/Lehrerin jetzt mit Birkenstocksandalen unterrichtet oder nicht, wenn sie/er meint, die eigenen Füße bräuchten das. Wenn er aber stinkt, das nicht nur die erste Reihe, sondern auch die letzte unter Atemnot klagt, ist dies nicht mehr persönliche Freiheit.

    Eine Lehrperson hat in ihrem Lehrauftrag die Verpflichtung neutral zu sein, ausgewogen und die Schüler/innen weder mit politischer oder religiöser persönlicher Einstellung zu beeinflußen!

    Dazu gehört es das im Grunde Kreuze, Kopftücher, Kippas (oder wie die Dinger heißen) weder was auf dem Kopf, Hals oder an der Wand zu suchen haben!

    Und dies ist eigentlich im Grundgesetz festgehalten!

    Ausnahmen sind die religiösen Schulen, wenn ich also das Kind auf eine kath. oder muslimische Schule schicke, dann möchte ich als Elternteil ja, das mein Kind beeinflußt wird, bzw. die Glaubensrichtung, welche ich persönlich für allseligmachende Meinung ansehe, ihm beigebracht wird, und deren Wertvorstellungen!

    Ethikunterricht wird ja in Schulen angeboten, und mit 12 Jahren können die Schüler/innen sowieso selber entscheiden, ob sie an Religionsunterricht teilnehmen wollen oder nicht!

    (als ich aus der Kirche austrat, machte meine Mutter mir Vorwürfe, ich antwortete ihr nur, soll ich solange damit warten wie Onkel G. der hat aus Rücksicht auf seine Mutter den Kirchenaustritt erst nach deren Tod gemacht, nun was hättest du gerne, sofortiger Tod oder hältst du deinen Mund und kapierst das dies nur mich was angeht?)
    Religionsfreiheit bedeutet nichts anderes, als das man das praktizieren und lehren der eigenen Religion als sein Recht ansehen darf, aber nicht das ich andere gegen deren Willen oder in ihrem Hause zu der indirekten Teilnahme an der eigenen Religion zwinge!

    Es gibt für diese Religionsfreiheit doch Gotteshäuser? Und dort kann die Bekleidungsvorschriften oder Vorschläge ja auch ausgeübt werden, in der Freizeit usw.! Nur, in einem öffentlichen Schulgebäude, wo ich angestellt bin, muß mein Arbeitgeber nicht sich durch die Religion eines seiner Angestellten sich zwingen lassen, den Schülern diese persönliche Einstellung immer und immer wieder zur Debatte zu stellen!

    Kein Bankdirektor beschäftigt ein/en Angestellt/e der am Schalter sich oben ohne hinstellt und ansonsten mit Tanga!

    Denn die Kunden fühlen sich durch so etwas nicht 100% animiert dort noch mehr Geld anzulegen, eher hätten viele dann das Gefühl, ihr Geld sei nicht sicher aufgehoben!

    Und dies ist der springende Punkt, auch dort ist die Gesetzeslage schon lange eindeutig geklärt, genau wie es eigentlich keiner Klage bedarf, um klar und deutlich zu sagen:

    Kein Kopftuch! Weder aus religiöser noch aus politischer Weltanschauung!

    Nur aus gesundheitlichen Gründen! Aber dann sollte die Dame bei Ohrenschmerzen eher mal zu einem HNO-Facharzt gehen. Und falls die Sache psychosomatisch ist, zu einem guten Psychiater!

    Aber da müssten wohl die 5 Richter auch hin, wegen "psychotischer Angstzustände das Grundgesetz anzuwenden"!

    Luzifer............

    Einmal editiert, zuletzt von LuzifersMirror (29. September 2003 um 10:20)

  • Zitat

    Dazu gehört es das im Grunde Kreuze, Kopftücher, Kippas (oder wie die Dinger heißen)
    weder was auf dem Kopf, Hals oder an der Wand zu suchen haben!

    Und dies ist eigentlich im Grundgesetz festgehalten!

    Wirklich? Welcher Artikel?

    Lama

  • Wenn niemand in seiner Religionsausübung gehindert werden darf, und niemand wegen seiner politischen Weltanschauung, wieso will er dann andere dahingehend beeinflussen seine Religion als das Wichtigste zu betrachten, indem er sich über die Neutralität in diesen Sachen hinwegsetzt , das sich sogar ein ganzer Staat sich nach seiner Religion richten soll unter Aufhebung der Neutralität des Staates, in der Ausübung der Lehrertätigkeit? Was er vorher ja auch gewußt hatte!

    Und dies dann auch noch bei den Nachkommen anderer?

    Luzifer.........

    Einmal editiert, zuletzt von LuzifersMirror (29. September 2003 um 11:21)

  • Also, das alleinige Tragen eines Kopftuches dürfte doch kaum dazu führen, dass die Kinder die Lebensweise der Trägerin annehmen. Luzifer, müsstest du nach deiner Argumentation nicht so konsequent sein und fordern, dass Muslime gar nicht mehr an deutschen Schulen unterrichten dürfen?

    Lama

  • nein, weil die Begründung unter anderem ja auch dahinging, das es ihre Religion vorschriebe usw...!

    Ich habe ne Muslimische Kollegin, die auch im Staatsdienst halt ist, und weder Kopftuch trägt noch mich, oder andere weibliche Kolleginnen in irgendeiner Weise in Richtung ihrer Religion drängt.

    Ach und statt "oh Allah" sagt sie genau wie wir nicht "Oh Gott sagen, sondern wie alle "Verdammte Scheiße" wenn was mal nicht klappt!

    Luzifer.......

    PS. ich bin sicher das "Verdammte Scheiße" weder eine politische Richtung ist, noch eine Religion, nicht das hier jetzt jemand mit eine Klage für das tragen von Schei.... im Staatsdienst anstrebt!:-) ggg

    Einmal editiert, zuletzt von LuzifersMirror (29. September 2003 um 12:09)

  • also ich stelle mir gerade vor, der Lehrer, der sich nicht so regelmäßig wäscht, gibt vor seinen Schülern zu, dass er einfach keine Lust hat, täglich unter die Dusche zu gehen:

    (Wie hoch wird wohl die Zustimmungsrate unter den Schülern sein?)

    Habe im übrigen dieses Thema als "Einstieg" hier gewählt, weils grad aktuell ist und wohl hier die meisten auf den Plan ruft.

    DM

  • In der Altersgruppe der Pubertierenden wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Zustimmung sehr hoch sein!

    Nun, ja aber im Klassenzimmer sind an und für sich keine frei fliegende Vögel, es sei du bist in einer Walddorf-Schule!

    Luzifer........:D

  • Zitat

    Original von LuzifersMirror
    Nun, ja aber im Klassenzimmer sind an und für sich keine frei fliegende Vögel


    Du meinst, die Vögel bleiben alle schön in ihren Käfigen, sprich: den Köpfen der Schüler? :D

  • ja, aber nicht in den Waldorf Schulen! Dort wird ja auch mehr wert auf "musiche Erziehung, nach dem Steiner Prinzip gelegt!

    Und bei den Schul-und Viertelszügen hier in Köln, sind die so knistig(geizig) das die noch nicht mal Kamelle (Sußigkeiten) werfen, sondern nur "selbstgestanztes Konfetti von den ausrangierten Funkemariechen und wenn es hochkommt eine einzige Erdnuss!

    Luzifer........

    (die erlauben auch ihren Lehrerinnen Kopftücher!)

  • Zitat

    (die erlauben auch ihren Lehrerinnen Kopftücher!)

    na, so ganz stimmt das ja nun auch nicht mehr, luzifer. der kleine mann im radio hat heut verraten, dass die cdu ein gesetz erlassen möchte gegen kopftücher, die grünen sind vehement dagegen und die spd hält individuelle entscheidungen für die richtige lösung. lassen wir sie mal wieder ihr köpflein zerbrechen... sie haben ja nichts besseres zu tun. 8)