Kuckucksei im Nest

  • Der Vaterschafttest ? Der Gesetzgeber ... 0

    1. sollte heimliche Tests erlauben (0) 0%
    2. solllte sich aus der Frage ganz heraus halten (0) 0%
    3. sollte heimliche Tests verbieten (0) 0%

    Salue, Ihr Kontromisslosen, was meint ihr zur Idee unserer Justizministerin, den Vaterschaftstest künftig per Gesetz regeln zu wollen und es aus der rechtlichen Grauzone zu verbannen. Ich finde es eigentlich eine interessante Fragestellung, muss aber gestehen, dass ich selbst noch keine klare Position dazu habe.

    ?( Garp

  • mir gefällt die vorstellung denn ich finde es ziemlich erbärmlich wie sich die gäste diverser talkshows die dna besorgt haben..... da war ja von der vollen pampers bis über schnuller und haarbürste alles dabei. ausserdem werden dann sicher einige der shows abgesetzt, weil ihnen die gäste ausgehen. das alleine wäre schon was positives :)

  • Grundsätzlich soll dabei gegen die «geheimen Vaterschaftstests vorgegangen werden» aus mancherlei Gründen wie beispielsweise:

    [list=1]
    [*]Ist der zu untersuchende Eventual-Kindsvater nicht über die Analyse seines Genmaterials informiert, verstösst dies gegen das Datenschutzgesetz, seine Persönlichkeitsrechte etc. Zwar können die Ergebnisse durch Laien nur schwer gedeutet werden, doch handelt es sich dabei um hoch sensible Daten, die in falschen Händen für den Träger dieser Gene verheerende Folgen haben können.

    [*]Bei geheimer Genmaterial-Entnahme durch Laien können die blödsinnigsten Fehler passieren, man denke nur an das Postmarken-Abschlecken als gängigstes Beispiel:
    Da möchte eine junge Frau den Erzeuger ihres Kindes anhand der Klebemarken von Liebesbriefen herausfinden und weiss nicht, dass der Verfasser der Briefe diese jeweils durch den 12-jährigen Sohn seines Nachbarn zur Post bringen liess, der sie denn auch schleckenderweise bemarkte ...

    [*]Eine Frau, die derartig rumpoppt, dass sie nicht einmal weiss, wer genau der Erzeuger ihres Kindes ist, trägt an diesem Popp-Chaos so viel Mitverantwortung, dass es keine schützenswerten Gründe gibt, sie durch «geheime» Genentnahme an einem Dritten zu entlasten.

    [*]Wurde eine Frau von einem Unbekannten vergewaltigt, ist sie schwanger geworden und möchte das Kind behalten, bietet ihr das Strafrecht bzw. der Staat genügend Handhabe, nach dem möglichen Täter / Kindsvater zu suchen.

    [*]Die Genome der Menschen sind eine ernst zu nehmende Angelegenheit, die weder durch geheimnistuerischen Kinderkram noch durch DNA-Jagd oder Handel und Jagd-nur-so-zum-Spass zum gängigen Produkt erniedrigt werden sollen.

    [*]Wird ernsthaft und würdevoll nach einem Kindsvater gesucht, erübrigen sich mehr oder weniger kriminelle Machenschaften «geheimer» Genentnahme wie «geheimer» Tests, die von ernst zu nehmenden Personen + Organisationen (BKA etc.) ohnehin nicht durchgeführt werden.

    [*]Eine eventuelle Vater-Kind-Beziehung kann mit «geheimen» Gentests in keiner Weise gefördert werden.

    [*]Wenn eine Kindsmutter bloss dem Geld nachrennen muss, ist dies zwar eine leidige und schwierige Angelegeheit, die sie durch wirres rumpoppen hingegen zu 50% selber heraufgeschworen hat. Sie kann sich an die betreffenden Ämter wenden und dort Hilfe suchen. Ihre Situation kann sie hingegen durch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten an einem Dritten nicht korrekt und «legal» verändern.

    [*]Ebenfalls im Hinblick auf das Kind ist die Geheimnistuerei würde- und sinnlos. Bis dieses versteht, dass es einen Erzeuger besitzt, sind so viele Jahre ins land gegangen, dass sich auch andere Wege der Vaterschaftsabklärung haben realisieren lassen.

    [/list=1]

    vero

  • mich stört an dem ganzen thema, dass schon wieder in erwägung gezogen wird, per gesetz regelungen in kraft treten zu lassen.

    wie weit ist es mit uns gekommen, dass wir bei dem überangebot, welches wir heute in anspruch nehmen können, nicht mehr selektieren können. :nix:
    da werden uns eben auch diese vaterschaftstests für spotpreise nachgeworfen und schon wollen in diesem fall die männer erst einmal schauen, ob ihnen nicht ein/ihr kind untergeschoben wurde.

    wo ist da das vertrauen geblieben in sich selbst und in andere menschen? und abgesehen davon zeichnet sich zwischenmenschlichkeit auch durch kommunikation aus und nicht durch schweigen und handeln im stillen kämmerlein...

    ich bin für [SCHILD]rechte von vätern[/SCHILD]

    aber gegen [SCHILD]unmündige bürger[/SCHILD]

    und habe deshalb für der gesetzgeber sollte sich aus der frage heraus halten gestimmt.

    Das Gras wächst auch nicht schneller, wenn man dran zieht.

    - Afrikanisches Sprichwort -

  • Asachara, wie ich dein Posting grad so lese, fällt mir auf, was mich an dem Thema mulmig fühlen ließ. Denn genau das ist es:

    Zitat

    Original von asachara
    ich bin für [SCHILD]rechte von vätern[/SCHILD]

    aber gegen [SCHILD]unmündige bürger[/SCHILD]

    Und deshalb habe auch ich gestimmt für:

    Der Gesetzgeber sollte sich aus der Frage heraus halten.

  • *schublade auf*

    meine meinung ist:
    wenn man ein kind zusammen hat, dann sollten beide teile bemüht sein hre eigenen "missstimmungen" zurück zu stellen und dem wohle des kindes unterordnen.
    zur zeit macht es allerdings den eindruck (daran sind zum teil auch solche talkshows schuld) als wäre der vaterschaftstest zum neuen volkssport geworden. frei nach dem motto... ich greif mal in eine kreissäge und welcher zahn mich dann geschnitten hat, erfahre ich bei dem test.
    klar sind die menschen sexuell freizügiger geworden, aber wer poppen zum volkssport macht, der sollte sich auch der passenden sportkleidung bedienen sprich für verhütung sorgen und nicht im nachhinein so ein theater veranstalten.
    mag sein, dass in solchen shows nur die menschen auftreten, deren iq weniger als die raumtemperatur beträgt, aber bisher hab ich noch nie gehört, dass ein vernünftig denkender mensch sich auf ein solches niveau herab gelassen hat.

    *schublade zu* ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Schehersad (11. Januar 2005 um 09:06)

  • Ich habe mit "sollte der Gesetzgeber verbieten" gestimmt. Vero's Argumente erscheinen mir schlüssig, um tiefgründiger darüber nachzudenken fehlt mir im Moment das Hintergrundwissen und die zeit ich hab noch die brennenden Fahrscheinautomaten im Kopf

    Ebenso hätte ich aber auch mit "sollte der Gesetzgeber erlauben" stimmen können *hm* Ich denke mal, geregelt werden sollte es - egal von wem und wie. Letztendlich zerbrechen sich wieder Familienrichter die Köpfe und die benötigen eine Rechtsgrundlage.

    _________________________________________

  • Einerseits ist der Vater Vater, ob nun leiblich oder nicht. Wer nur leibliche Kinder annehmen kann, ist imo moralisch unterentwickelt, und sozial sowieso - bei einem normalen Menschen entwickelt sich automatisch eine liebevolle Beziehung zu Kindern. So.

    Trotzdem soll sich der Gesetzgeber da raus halten.

  • Zitat

    Original von Schehersad
    mir gefällt die vorstellung denn ich finde es ziemlich erbärmlich wie sich die gäste diverser talkshows die dna besorgt haben..... da war ja von der vollen pampers bis über schnuller und haarbürste alles dabei. ausserdem werden dann sicher einige der shows abgesetzt, weil ihnen die gäste ausgehen. das alleine wäre schon was positives :)

    Bei den Freakshows im TV, die ich rezipieren "durfte", waren alle Beteiligten mit dem Test einverstanden. Dieses Argument zieht (leider?) nicht ... ;(
    Mir scheint, die unterbelichteten Prolos gehen ins Fernsehen, weil der Test einige tausend Locken kostet, und dort gibt's ihn "kostenlos".

    Ich glaube, es ist sowieso egal, was die Zypries mit ihrer Regelwut macht.
    Schnell mal per I-net ein Labor in den USA ausgeguckt, und den Reibach machen se dort.

  • Vaterschaftstests sind nichts anderes als eine lukrative Profitmacherei derjenigen, welche sie anbieten. Der Markt, welcher diese Profite bietet, ist die Unmündigkeit des Bürgers, und das Abschöpfen desselbigen geschieht durch das hirnlos ungeschützte Rumgepoppe mit Folgen in der Weltgeschichte.

    Angesprochene Freakshows fördern die Unmündigkeit und Blödheit der Bürger und da- wie somit diesen lukrativen Markt, indem sie diesen die leichte Zugänglichkeit zu dem Angebot Vaterschaftstest suggerieren und insoweit ein Mittel, sich von ihrer Unmündigkeit freizusprechen und somit weiter munter durch die Gegend zu vögeln, welches bei weiteren Folgen daraus die Nachfrage wie auch das Angebot steigert.

    Abgestimmt, das sich der Gesetzgeber da raus halten soll.

  • ich finde es interressant, wie vero hier lauter Sachverhalte auflistet, die vermutlich nur ein Randaspekt der Überlegungen unserer Justizministerin sind.

    Meine Vermutung wäre, derjenige, der den Test in Auftrag gibt, ist im Regelfall männlich, wird in den meisten Fällen verheiratet oder in einer langjährigen Beziehung mit der Kindmutter sein; er hat Zweifel, dass es sein eigenes Kind ist und möchte Klarheit gewinnen; natürlich spricht dies auch für den ohnehin schon vorhandenen Knacks in der Partnerschaft.

    Ich finde die Sachverhalte, die in der Diskussion zusammengemischt werden, ziemlich problematisch ... das Recht des Vaters auf Klarheit halte ich für legitim und richtig ... dieses auszuhebeln über ein Verbot der Generfassung des Kindes finde ich fragwürdig.

    aus meiner Sicht sollte sich der Gesetzgeber also heraushalten

    p.s. übrigens war in Frontal21 ein diesbezüglicher Beitrag, aus dem ersichtlich wurde, dass der größere Teil der Tests den Auftraggeber bestätigen, der Erzeuiger zu sein, das ist dann Entlastuing für die vorhandenen Zweifel. Bei einem angestrengten Gerichtsverfahren, was möglich wäre, würde hingegen immer viel Porzellan zerschlagen.

  • Nun Garp, s abwegig sind meine Argumente von oben gar nicht, wie der heutige Entscheid begründet wird.
    Da es dabei im Persönlichkeitsrecht und damit um den Schutz der Persönlichkeit geht, werden alle 3 Beteiligten (Vater, Mutter, Kind) geschützt.

    Hat nun eine Frau einen bestimmten Mann im Visier, der der Erzeuger ihres Kindes sein soll, ist dieser sich hingegen sicher, nicht Erzeuger sein zu können, wird er ohne «Genmaterial-Klau» in der Lage sein, die Vaterschaft zu konkretisieren, sei dies auch nur im Sinne eines «Gesundheitsschutzes» für das Kind: Sollte dieses nämlich an beispielsweise Leukämie erkranken, wäre er als nicht-leiblicher Vater höchstwahrscheinlich von einer Knochenmarkübertragung ausgeschlossen, und man müsste nun viel umständlicher nach möglichen Spendern suchen.

    Wir leben nun mal im Zeitalter des Gentech; Viele Möglichkeiten werden dadurch erschlossen und wie o.a. ist das Genom eines Menschen als hohes persönliches Gut streng zu schützen.

    In einer diesbezüglichen Reglementierung sehe ich nicht nur einengende, destruktive und Angst machende Auswirkungen, sondern durch aus wegweisende Dimensionen, wie das Früherkennen von Krankheitsdispositionen und einen möglichen Schnellzugriff bei notwendigen Übertragungen.
    Klare und streng eingehaltene Richtlinien sind dazu unabdingbar.

    Ob nun in einer Beziehung Porzellan zerschlagen wird oder nicht, kann im Sinne der Ernsthaftigkeit des Genom-Schutzes nicht berücksichtigt werden.
    Leider geht es in vielen Fällen schlicht um Unterstützungsgelder des leiblichen Vaters. Bedauerlich hier ist, dass der Kindsvater zum Beweis einer Nicht-Vaterschaft an eine Frist von (zwei Jahren ?????) gebunden ist.

    Der «freie Handel» mit mehr oder weniger geklauten Genomen Dritter, würde auch Vorschub leisten, dass sich beispielsweise Versicherungen Genome von Versicherten mit aller Leichtigkeit aneignen könnten, um Träger von Genwissen Genen zu benachteiligen oder gar auszuschliessen.

    vero

  • hat der BGH gesprochen, aber so richtig weiter führt das auch nicht.

    Zitat

    t-online
    Vaterschaftstests ohne Einverständnis der Mutter haben als Beweismittel vor Gericht keinen Wert. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Männer können deshalb ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.

    derartige Urteile lassen mich perplex zurück, nun ist etwas erwiesen, aber erwiesen ist es trotzdem nicht ;) ... und als Verdachtsmoment natürlich auch unbrauchbar

    ?( Garp

    Einmal editiert, zuletzt von Garp (12. Januar 2005 um 21:14)

  • Gerichte anerkennen Beweise dann nicht als Beweise, wenn wie durch unlautere ober gesetzeswidrige Massnahmen zustande kamen.

    ex: Anonyme Telefonaufzeichnungen
    Wird der Telefon-Gesprächspartner nicht darüber aufgeklärt, dass das aktuell geführte Gespräch aufgezeichnet wird, anerkennt das Gericht die Aufzeichnung nicht als Beweis, weil der eine Gesprächspartner nichts von der Aufzeichnung wusste.

    Der Kindsvater im aktuellen Fall des Kaugummi-Tests, wird nun auf legalem Wege eine Vaterschaftsklärung herbeiführen müssen.
    Illegal war, dass er die Persönlichkeitsrechte des Kindes «hintendurch» verletzte.

    Schliesslich bedeutet das, dass ein Beweis im Rechtsstaat legal enstanden sein muss. Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist nicht legal.

    vero

  • zumal mir nicht bewußt war, dass es scheinbar auch erhebliche Hürden gibt für einen gerichtlich veranlaßten Vaterschaftstest ...

    Deine Gedanken zum Persönlichkeitsrecht möchte ich nicht wegwischen, es ist ein schützenswertes Gut, keine Frage. Nur hier scheint mir irgendwie der Vater nur der "Dumme" ... oder er hat Glück, wenn er nachweisbar während der Zeugungszeit auf Auslandsreise war, was allerdings nicht der Regelfall sein dürfte.

    p.s. ansonsten schreibe ich hier munter hinter Deinen Gedanken her; aber Du hast Recht, der Rechtstaatler in mir würde es auch als illegal einstufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Garp (12. Januar 2005 um 21:30)

  • Die Situation, dass der anvisierte Kindsvater der Dumme im Umzug ist, kann sicherlich eintreffen. Dies vor allem, wenn eine berechnende Frau es darauf abgesehen hat, einen Zahlvater für sich + das Kind zu haben.
    Da sehe ich auch ein Gesetzesmanko.

    Nach dem aktuellen Urteil kann es durchaus sein, das sich die Männer, welche zum reinen Zahlvaterdasein verkracht sind, endlich auf die Barrikaden steigen.

    Vielleicht wagt sich sogar die Justizministerin mal ordentlich aus ihrem edlen Schneckenhäuschen und nimmt sich eine Sekunde ihres unendlichen Lebens Zeit ...

    edit= zusatz
    Die gegenteiligen Fälle sind damit natürlich auch gemeint:
    Jene echten Kindsväter, die unter dem Kindsentzug leiden, weil die Mutter des Kindes behauptet, sie seien gar nicht die leiblichen Väter.

    vero

    2 Mal editiert, zuletzt von vero (12. Januar 2005 um 22:11)