Wenn politische Auseinandersetzung zur Brandmarkung wird
Kritischer Blick auf einen Bundeskanzler, der im Bundestag die Grenze zwischen harter politischer Auseinandersetzung und moralischer Brandmarkung überschritten hat:
Es gibt politische Debatten, in denen die Worte hart werden. Das gehört zur Demokratie. Opposition ist nicht dazu da, der Regierung nach dem Mund zu reden, und ein Bundeskanzler muss sich gegen Angriffe aus dem Parlament selbstverständlich zur Wehr setzen.
Aber es gibt Worte, bei denen selbst in der härtesten politischen Auseinandersetzung die Frage erlaubt sein muss, ob sie noch zur politischen Auseinandersetzung gehören – oder ob sie nur noch dazu dienen sollen, einen politischen Gegner moralisch zu diskreditieren.
Ein solches Wort ist „ethnische Säuberung“.
Am 9. September 2026 eröffnete Alice Weidel als Co-Vorsitzende der AfD die Generaldebatte im Deutschen Bundestag. Unmittelbar anschließend trat Bundeskanzler Friedrich Merz ans Rednerpult. Was anschließend folgte, war kein gewöhnlicher politischer Schlagabtausch mehr.
Merz warf der AfD mit Blick auf deren Forderung nach „Remigration“ vor, nichts anderes als eine „ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“ zu wollen.
Man muss sich diesen Satz einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Ein amtierender Bundeskanzler bezeichnet die migrationspolitischen Vorstellungen der größten Oppositionspartei des Deutschen Bundestages als „ethnische Säuberung“.
Das ist nicht einfach eine scharfe politische Kritik. Das ist eine sprachliche Keule von enormem Gewicht.
Und genau deshalb muss man sich anschauen, was die AfD unter „Remigration“ tatsächlich versteht.
Die AfD ist mit ihrer Migrationspolitik keineswegs zurückhaltend. Sie fordert schärfere Grenzkontrollen, die Zurückweisung illegal einreisender Personen, die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger und die Rückführung bestimmter ausländischer Straftäter. In ihrem eigenen Positionspapier beschreibt sie „Remigration“ ausdrücklich als rechtsstaatliche und gesetzeskonforme Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer.
Man kann diese Politik ablehnen.
Man kann sie für sozial ungerecht halten.
Man kann sie für integrationspolitisch falsch halten.
Man kann argumentieren, dass sie dem Arbeitsmarkt schadet oder dass sie humanitäre Verpflichtungen Deutschlands nicht ausreichend berücksichtigt.
All das ist legitim.
Aber aus einer restriktiven Einwanderungs- und Rückführungspolitik automatisch eine „ethnische Säuberung“ zu machen, ist etwas völlig anderes.
Denn der Begriff „ethnische Säuberung“ kommt nicht aus einem beliebigen politischen Wörterbuch. Die Vereinten Nationen verwenden ihn im Zusammenhang mit der gewaltsamen oder durch Einschüchterung erzwungenen Entfernung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit aus bestimmten Gebieten. Beschrieben werden darunter unter anderem Vertreibung, Deportation und andere massive Zwangsmaßnahmen gegen Zivilbevölkerungen.
Das ist eine Kategorie politischer Gewalt, die mit einer parlamentarischen Auseinandersetzung über Einwanderungsrecht nicht leichtfertig gleichgesetzt werden sollte.
Und genau hier liegt das Problem der Äußerung des Bundeskanzlers.
Der Begriff ist größer als der politische Gegner
Wer einen politischen Gegner der „ethnischen Säuberung“ bezichtigt, sagt damit nicht einfach:
„Ich halte eure Migrationspolitik für falsch.“
Er sagt sinngemäß:
„Eure Politik steht in einer moralischen und historischen Kategorie mit den schlimmsten Formen organisierter Vertreibung und Verfolgung.“
Das ist eine ganz andere Aussage.
Natürlich kann man die AfD und einzelne ihrer Politiker kritisieren. Man kann auf radikale Äußerungen einzelner Parteivertreter hinweisen. Man kann über die tatsächliche Reichweite des Begriffs „Remigration“ streiten und darüber, ob einzelne Forderungen mit dem Grundgesetz vereinbar wären.
Aber genau deshalb hätte der Bundeskanzler die Möglichkeit gehabt, inhaltlich zu argumentieren.
Er hätte sagen können:
Diese Politik ist mit unserem Verständnis einer offenen Gesellschaft unvereinbar.
Oder:
Diese Forderungen gefährden den sozialen Zusammenhalt.
Oder:
Wir brauchen Zuwanderung, weil unser Land auf Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte angewiesen ist.
Das wäre politische Auseinandersetzung gewesen.
Stattdessen aber wurde das maximal aufgeladene Vokabular bemüht.
Wer die politische Debatte gewinnen will, sollte argumentieren – nicht stigmatisieren
Das ist umso bemerkenswerter, weil die AfD einen realen politischen Konflikt anspricht, den man nicht dadurch verschwinden lassen kann, dass man ihn moralisch etikettiert.
Deutschland muss darüber diskutieren, wie viele Menschen dauerhaft einwandern können.
Deutschland muss darüber diskutieren, wie ein Asylsystem funktioniert, das seine Grenzen nicht verliert.
Deutschland muss darüber diskutieren, wie mit Menschen umgegangen wird, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde.
Deutschland muss darüber diskutieren, welche Belastungen Kommunen, Schulen, Wohnungsmarkt, Sicherheitsbehörden und Sozialsysteme tatsächlich tragen können.
Und selbstverständlich muss Deutschland auch darüber diskutieren, welchen wirtschaftlichen Nutzen und welche gesellschaftlichen Chancen Zuwanderung mit sich bringt.
Das alles ist Politik.
Und Politik darf unbequem sein.
Was mir Sorgen macht, ist etwas anderes: Wenn eine Regierung beginnt, die bloße Forderung nach einer restriktiveren Migrationspolitik sprachlich in die Nähe historischer Vertreibungs- und Gewaltverbrechen zu rücken, dann wird der politische Gegner nicht mehr widerlegt.
Er wird moralisch aus dem Kreis der legitimen politischen Debatte herausdefiniert.
Das ist gefährlich.
Denn Demokratie lebt nicht davon, dass alle dieselbe Meinung haben.
Demokratie lebt davon, dass auch unbequeme Meinungen ausgesprochen und anschließend argumentativ bekämpft werden dürfen.
Das Beispiel Spanien zeigt, wie real der Konflikt ist
Und während in Berlin mit schwerstem politischen Vokabular operiert wird, zeigt ein Blick nach Spanien, wie real und praktisch die Frage nach der Kontrolle von Migration inzwischen geworden ist.
In der spanischen Exklave Ceuta kam es Ende Juli zu einem massiven Ansturm. Nach aktuellen Berichten versuchten mehr als 70.000 Menschen, von Marokko aus nach Ceuta zu gelangen. Inzwischen wurden zudem Geheimdienstdokumente veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass spanische Behörden bereits vor dem Ereignis Hinweise auf eine geplante Massenbewegung hatten.
Natürlich ist die Situation nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar.
Aber sie zeigt etwas Entscheidendes:
Grenzen, Migration und staatliche Kontrolle sind keine theoretischen Debatten.
Sie sind eine Frage staatlicher Handlungsfähigkeit.
Und wenn Bürger verlangen, dass ein Staat weiß, wer in sein Land kommt, unter welchen Voraussetzungen Menschen bleiben dürfen und wie abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt werden, dann ist das zunächst einmal keine Forderung nach „ethnischer Säuberung“.
Es ist eine Forderung nach einem funktionierenden Rechtsstaat.
Ob man diese Forderung politisch für richtig oder falsch hält, ist eine andere Frage.
Die Wortwahl eines Kanzlers hat Gewicht
Friedrich Merz ist nicht irgendein Abgeordneter.
Er ist der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.
Seine Worte haben deshalb ein anderes Gewicht als die eines politischen Aktivisten, eines Kommentators oder eines beliebigen Hinterbänklers.
Gerade ein Bundeskanzler sollte wissen, welche historischen Assoziationen er mit Begriffen wie „ethnische Säuberung“ hervorruft.
Und er sollte wissen, dass eine Demokratie nicht dadurch stärker wird, dass man den politischen Gegner mit immer schwereren moralischen Etiketten versieht.
Im Gegenteil.
Je größer die politische Auseinandersetzung wird, desto kleiner sollte die Versuchung werden, den Gegner mit Begriffen mundtot zu machen.
Wer überzeugt ist, dass die AfD mit ihrer Migrationspolitik falschliegt, sollte sie argumentativ stellen.
Wer überzeugt ist, dass Zuwanderung Deutschland wirtschaftlich und gesellschaftlich nutzt, sollte diese Argumente vortragen.
Wer überzeugt ist, dass die Forderungen der AfD verfassungswidrig sind, sollte konkret benennen, welche Forderungen und weshalb.
Das wäre demokratische Auseinandersetzung.
Aber „ethnische Säuberung“?
Das ist keine Widerlegung.
Das ist eine Brandmarkung.
Und gerade von einem Bundeskanzler darf man erwarten, dass er den Unterschied kennt.
Denn wer ständig behauptet, die Demokratie verteidigen zu müssen, sollte bei der Wahl seiner eigenen Worte besonders sorgfältig sein.
Demokratie braucht Widerspruch. Sie braucht Opposition. Sie braucht Streit.
Aber sie braucht vor allem eines:
die Bereitschaft, den politischen Gegner nicht zum Feind zu erklären, nur weil man seine Positionen nicht erträgt.