ZitatHandelt Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gesetzeswidrig?
Das Berliner Verwaltungsgericht verurteilte das Vorgehen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als rechtswidrig, weil diese den betreuten Jugendlichen nicht den Hartz-IV Regelsatz bewilligten.
Für betreute Jugendliche gewährte das Amt nur 276 Euro statt der gesetzlichen 345 Euro Regelsatz.
Das Berliner Verwaltungsgericht bewilligte auf Klage einer jungen Frau den höheren Regelsatz. Der Betrag reiche aber nicht für ein menschenwürdiges Leben, heißt es in der Urteilsbegründung.
Beiträge von Ahasveru
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Frechener ARGE - Musterbeispiel der Arbeitsverwaltung?
Wo in den Medien der Aufschwung propagiert wird, sollte auch der Aufschwung enthalten sein und nicht nur ein laues Lüftchen von Aufschwüngen durch die Amtsstuben wehen - oder? Und so kam es wie gewollt zu Veränderungen in der Gesetzeslage (Sozialgesetze), wo viele Sachbearbeiter dem “Gesabber” der Politiker mehr Glauben schenkten, als der eigene Blick vermag - indem versprochen wurde … alles wird besser.
Und es wurde besser, denn die Anzahl der Bedürftigen stieg auf und es kamen in der Frechener ARGE bis zu 5000 Bedarfsgemeinschaften mehr als geplant. Und wie toll dort kalkuliert wurde zeigt schon die Annahme, dass man sich mit nur 14.000 Bedarfsgemeinschaften begnügen wollte. Man hätte doch mal lieber aus dem Fenster der Amtsstube schauen sollen, um das wahre Elend zu erkennen. Egal, denn nun hat sich jeglicher Blick erübrigt, denn die Kunden sitzen bereits am Schreibtisch der Mitarbeiter vom Amt.
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Mag sein, dass ich einmal einsam sterben werde, was ich nicht hoffe,
aber damit rechnen muss ich wohl.Sterben ist an und für sich immer einsam, weil ein jedes Wesen für sich allein stirbt, ebenso, wie es für sich einsam, aber nicht unbedingt allein gelebt hat.
Gesellschaft und Beziehungen sind nichts anderes als das Getummel mehrerer individueller Einsamkeiten mit der irrigen Hoffnung, in diesen sich selbst zu finden. Gesellschaft und Beziehungen sind Flucht vor sich selbst, denn sie finden in einem projizierten Aussen statt, und was in einem Aussen stattfindet, liegt immer entfernt von einem Inneren.
Sich selbst findet man immer nur in sich selbst, was impliziert, das man sich in sein Inneres versenken und in sich selbst hineinhorchen muss, um sich selbst zu finden. Wer das erreicht, findet in seinem Alleinsein ein All-ein-sein, sprich eine alles umfassende Vollkommenheit und Erkenntnis.
ZitatKann ICH ihnen dabei helfen??
Antwort:
ZitatSie sollen ihr Leben leben.
Jedes Wesen inkarniert sich, um sich in einer Solchen in bestimmten Wesensbereichen und -anteilen bewusst weiterzuentwickeln, sprich: das jeweilige Wesen setzt sich eine oder mehrere Aufgaben in dieser Inkarnation. Dafür und dabei schafft es sich alle Umstände innerhalb einer existenziellen Manifestation, um diese AufgabeN zu lösen.
Zu diesen Umständen und Gegebenheiten gehören auch intensive Kontakte zu Menschen, welche einem innerhlb einer Inkarnation begegnen, denn diese Begegnungen unterliegen keinem Zufall.
Um es jetzt kurz zu machen: Ja, man kann Menschen helfen, aber echte, wahre Hilfe besteht immer darin, dem anderen Wesen zu helfen, das es sich selbst weiter- und fortentwickelt, nicht in seine wesenhafte Entwicklung einzugreifen. Greift man durch Rat und Tat in diese Entwicklung ein, ist das nichts anderes als Manipulation, egal, ob diese poitiv oder negativ polarisiert ist und wie das andere Wesen dies auch immer empfinden mag. Jedes Wesen muss in seiner Inkarnation seine eigenen Erfahrungen, sprich: sein Selbst-erfahrung machen, um sich selbst zu entfalten und weiter zu entwickeln. Zu dieser Selbst-erfahrung gehören gute wie schlechte Erfahrungen, beides dient immer dem gleichen Ziel. Einmischen in soche Lebenserfahrungen bedeuten somit immer eine Fremdbestimmung und entfernen das Wesen von sich selbst, weil es selbst nicht mehr seine wahre Aufgabe erkennen kann und damit zu erfahrer vermag.
ZitatIch glaube auch, dass viele der Einsamen sich selbst in diese Lage gebracht haben. Sie wollten Alles und bekamen zu Schluss nichts.
Sagen wir es mal so - diesen Menschen fehlt es an Bescheidenheit - nicht ist ihnen gut genug, was von ihren Mitmenschen kommt.
Ich rede jetzt aber nicht von den Ärmsten der Armen, obwohl auch
jene wahrscheinlich durch falschen Stolz in die Einsamkeit gerietenBesagt Einsamkeit an sich nichts anderes, das ein Mensch sich selbst dafür entschieden hat, mit sich selbst für sich selbst zu leben? Einsamkeit ist grundsätzlich nicht positiv oder negativ, es ist eine Möglichkeit einer Wahl.
Was heute in der Gesellschaft als einsam tituliert wird, ist zuerst einmal nichts anderes als Ausgrenzung im Sinne eines Vorganges, bei welchem einem Wesen keine Möglichkeit einer Wahl gelassen wird.
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Spiral S11
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Zum Wochenende Neues aus der Rechtsprechung
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochende:
* S 3 AL 125/01 SG Münster Sinnlose Bewerbungen nicht statthaft
* Taetigkeitsbericht des Bundessozialgerichts fuer das Jahr 2006
* SG Mannheim S 4 AS 3966/06 Keine Anrechnung der kostenfreien Verpflegung im Krankenhaus
* SG Duesseldorf S 28 AS 97/05 Zuflussprinzip ( ALGI )
* S 1 AS 292/05 SG Augsburg 13.09.05 Existenzgruenderzuschuss
* SG Duesseldorf S 28 AS 178/06 Abzweigung nach Paragraf 48 SGBI, Unterhaltspflicht
* SG Duisburg S 10 AS 34/07 ER Weitergewaehrungsanspruch ALG2
* SG Aachen S 9 AS 151/06 ER Umzugskosten verneint, Ersatzbeschaffung Bett und Schrank
* L 8 AS 345/05 LSG NSB 58-RegelungNachzulesen sind die Urteile im Sozialticker-Forum
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FDP: Hartz IV-Betroffene tragen nicht zur Stadtentwicklung bei / Hessisches Wetter ködert lieber jahrelang Besserverdienende mit jeweils 1000 EUR pro Kind
Erwerbslosen Forum Deutschland
(Bonn) - Für einen Skandal sorgte im hessischen Wetter die FDP, als ihr Stadtverordneter Karl Zissel (FDP) sich gegen den Zuzug von Hartz IV-Beziehern wehrte. Ebenso wie der Staat sich nur die erwünschten Zuwanderer aussuche, habe die Stadt Wetter das Recht „Personen anzusiedeln, die zur Entwicklung der Stadt beitragen“. Damit beschloss das Stadtparlament mit einer Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen am Dienstag (13. März 2007), dass in Wetter zukünftig besser verdienende Eltern mit jeweils 1000 EUR pro Kind und Jahr gefördert werden, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen. Verteidigt wurde dies damit, dass man damit dem Bevölkerungsrückgang in Wetter entgegentreten wolle. Das Erwerbslosen Forum übte heftige Kritik an dem Beschluss und der Stellungnahme der FDP. In den Kommunen würden die wahren Interessen der Partei deutlich, nämlich ausschließlicher Einsatz für Besserverdienende.
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Guten Morgen alle miteinander,
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Keine Anrechnung der kostenfreien Verpflegung im Krankenhaus
Nach Überzeugung der Kammer ist in den Verhältnissen des Klägers durch seine am 18.05.06 dauernde 3-wöchige Behandlung keine leistungsrelevante Änderung eingetreten. Die Voraussetzungen für die Gewährung des vollen Regelsatzes in Höhe von 345,00 € (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch 2. Buch - SGB II -) liegen weiterhin vor. Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst nach § 20 Abs. 1 SGB II insbesondere die Erhährung, Kleidung, Körperpflege, den Hausrat, die Haushaltsenergie, die Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Der festgelegte Regelsatz pauschaliert bewusst die Aufwendungen für die unverzichtbaren täglichen Bedürfnisse, um einerseits eine Gleichbehandlung aller Leistungsempfänger zu gewährleisten und andererseits eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen. Weitergehende Bedarfe sind durch § 21, 23 SGB II abschließend geregelt.Eine davon abweichende Festlegung der Bedarfe ist jetzt seit 1.08.06 durch § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb kann die Verpflegung eines Leistungesempfängers während eines stationären Aufenthalts nicht zu einer Bedarfsminderung führen (vgl. Urteil des SG Karlsruhe vom 9.01.07 - S 14 AS 2026/06 - ).
SG Mannheim S 4 AS 3966/06 vom 07.03.2007
Lesen Sie das ganze Urteil im Sozialticker-Forum
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Abzweigung von Sozialleistungen
Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I können laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, in angemessener Höhe an den Ehegatten oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten oder den Kindern Unterhalt gewährt (Satz 4).
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Werden Ein-Euro-Jobber noch im Sinne der Gesetzgebung eingesetzt?
Die Einsatzgebiete von Ein-Euro-Jobbern sind im Laufe der Zeit, in der die neue Arbeitsmarktreform Hartz-IV 2005 eingeführt wurde, stets umfangreicher geworden. Bereits 2006 hat der Bundesrechnungshof auf Missbrauch in einen erheblichem Umfang von so genannten Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose hingewiesen.
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Zwischen Pisa und Hauptschule
Sie planen, ändern, schlagen vor und finden einfach nicht das passende Bildungsziel - ohne dabei das Gesicht zu verlieren - oder dem alten Schulsystem der DDR einen gewissen Respekt entgegenzubringen wollen.
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Arbeitslosengeld ist keine Schande
Das weit verbreitete Vorurteil, dass Arbeitslosengeld einer Flucht in die soziale Hängematte gleichkommt - mag zwar weit in die Köpfe von unbetroffenen eingebrannt sein, wird aber bei vielen Kritikern auch sehr schnell zur Realität. Gerade bestimmte Berufsgruppen können davon ein Lied singen und sind bei Berg und Talfahrten in einer Achterbahn der Bedürftigkeit zu finden.
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Spiral S10
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BA-Internetjobs gehen nur bei Zustimmung der Arbeitgeber an externe Börsen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird ihre Internetjobangebote nur noch dann an externe Stellenbörsen geben, wenn die anbietenden Arbeitgeber dies wünschen. Davon betroffen seien 148 Internetjobbörsen, von denen mit 30 neue Verträge abgeschlossen worden seien, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.Hinzu kämen Kooperationsvereinbarungen zum gegenseitigen Datenaustausch mit 22 Anbietern privater Onlinejobbörsen sowie mit neun öffentlich-rechtlichen Kooperationspartnern wie etwa Kammern.
Die Abgeordneten hatten gefragt, wie sich die Aufkündigung von Verträgen mit externen Jobbörsen im Sommer 2006 auswirkt. Die Regierung führt weiter aus, dass nach Angaben der BA im vergangenen Jahr rund 165.000 Stellenangebote mit zirka 340.000 zu besetzenden Stellen an die Kooperationspartner übermittelt worden seien.
Eine am 26. Februar durchgeführte Stichtagserhebung habe ergeben, dass die BA 10428 Stellenangebote von privaten Jobbörsen bezogen hat und 36.386 neue Stellenangebote an Kooperationspartner übermittelt hat.
Quelle:Pressedienst des Deutschen Bundestages
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Behinderte sind immer öfter Opfer von Gewalt
Mobbing, Gewalt und viele durchlebte Leidenswege müssen sich Behinderte in Deutschland gefallen lassen und haben keine Möglichkeit, sich dieser Angriffe und Attacken zu wehren. Es beginnt schon im zarten Kindesalter, wo Hänseleien an der Tagesordnung - zu immer rabiateren Mitteln gegriffen wird, um seinem Trieb der Machtstellung gegenüber dem Schwächeren zu beweisen. Ein Spruch: “Kinder können grausam sein!” - bewahrheitet sich täglich in vielen Einrichtungen, sowie im öffentlichen Leben, wo Behinderte auf “normale” Erdenbürger treffen. Wer aber von den beiden Rivalen die Behinderung hat, ist schnell ausgemacht, denn schon der Gedanke an eine Übermacht über den Schwächeren, lässt auf eine eigene Behinderung schließen, denn sonst würde man dem Menschen mit Behinderungen etwas anders entgegentreten … bis hin zum Angebot einer helfenden Hand.
Guck die mal den Doofen dort an … kommt den mischen wir auf!
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Mandelbrot Kingdom
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Rechtswidrige Kürzung von Erwerbsminderungsrenten
Schlechte Nachrichten für Empfänger von gekürzten Erwerbsminderungsrenten: Mit aller Macht versuchen Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesregierung und der Bundestag die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts eigentlich fälligen Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zu verhindern.Versteckt im Entwurf für das Gesetz über die Rente mit 67 findet sich eine Regelung, die Nachzahlungen für die Vergangenheit ausschließt. Voraussichtlich tritt die Regelung Anfang Mai in Kraft. Allerdings ist sie wegen der Rückwirkung möglicherweise verfassungswidrig.STIFTUNG WARENTEST online erklärt, wie sich die Chancen auf eine Nachzahlung verschlechtert haben und wie sich mögliche Ansprüche sichern.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier
http://www.sozialticker.com/rechtwidrige-k…n_20070315.html
Weiter auf: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern…53/1511253.html
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Mutter mit Kind - aber bald ohne Geld
(ddp) Pläne der Bundesregierung, wo für das neue Unterhaltsrecht künftig viele Mütter in unzähligen Fällen offenbar keinen Unterhalt mehr bekommen sollen, machen sich breit. Das berichtet die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf Berechnungen einer Familienrichterin am Oberlandesgericht Stuttgart. Betroffen von der neuen Regelung seien danach vor allem verlassene Ehefrauen, die für die Kindererziehung ihren Beruf aufgegeben hätten und deren Ex-Männer weniger als 4000 Euro im Monat verdienen. Durch die Neuregelung würden damit auch die Kinder aus erster Ehe künftig tatsächlich schlechter gestellt.
Die Stuttgarter Familienrichterin Monika Hütter sagte: “Im Prinzip wird der Ehegattenunterhalt durch das Gesetz bis in durchschnittliche Einkommensverhältnisse abgeschafft. Je mehr Kinder da sind, desto weniger Unterhalt gibt es noch.”
Damit begeht man wieder einen Zukunftsschritt in die Vergangenheit. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten und reiht sich damit in die bestehenden Armutsgesetze ein.
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Wichtige Hinweise zum Elterngeld & Hartz IV
Wichtiges zum Elterngeld & Hartz IV
Alg II-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.
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Urlaubsanspruch für mehr als sechsmonatige berufliche Weiterbildung
Langzeitarbeitslose, die eine mehr als sechsmonatige berufliche Weiterbildung absolvieren, haben einen Urlaubsanspruch wie Arbeitnehmer. Die Anzahl der Tage richte sich nach der im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindestdauer von zwei Tagen je Monat, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Ähnliches gelte auch für Ein-Euro-Jobber.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages