Nucleus, zum ersten kannst Du hier keine Pauschalberechnung anstellen, auf das Jahr hochrechnen und dann davon ausgehen, das Hartz IV-Empfänger im Eigentlichen verkappte Millionäre sind.
Zu einer Fahrkostenberechnung gibt es nämlich zahlreiche Urteile, welche ganz unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Und in diesen wird nicht pauschal gerechnet, sondern exakt genau. Wenn Du in einem Beispiel aussieht, darfst Du, wenn es Dich interessiert, mal hier nachlesen:
http://www.sozialticker.com/soziale-gerech…z_20061124.html
Fakt bei dem Artikel, um welchen es in diesem Thread geht, ist, das hier vorrangig eine Fahrkostenerstattung um die Hälfte gekürzt wird. Wie ich schon sagte, heisst die Möglichkeit einer Abgeltung noch nicht, das abgegolten wird. Und das heisst, der Hartzer muss diesen ihm fehlenden Betrag von seinem untermenschlichen Regelsatz bestreiten.
Dazu eine Erfahrung von heute von mir:
Zum 05.04. bin ich zu einem Gespräch zum Arbeitsamt zitiert für nichts und wieder nichts.
In dieser "Einladung" steht denn als Rechtsbelehrung wörtlich:
"Unter bestimmten Umständen können Reisekosten erstattet werden"
Aha, und bestimmte Umstände sind genau was?
Weiter: "ein Betrag unter 6€ ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig."
Ahso. Meine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kostet aber nur 5, 70 €! Was heisst, ich darf diesen Betrag von meinem Regelsatz bestreiten, weil ich ihn NICHT erstattet bekomme.
Was jetzt? Soll ich diese Scheisse jetzt auf den Monat oder das Jahr hochrechnen, um zu sehen, was mir vom Regelsatz flöten geht?
Sollen sie sich in den Arsch stecken.
Ich freue mich auf dieses Gespräch, denn endlich kann ich meinen ganzen Hass auf dieses System mal auskotzen.
Und bei den nächsten Wahlen wähle ich NPD, schlimmer, wie es jetzt in diesem Land ist, können jene es auch nicht machen,