Artikel 146 Grundgesetz

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    Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Eigentlich eindeutig, nur nach der auch heute erneut bejubelten 20-jährigen deutschen Einheit, hat das deutsche Volk immer noch keine Verfassung und das obwohl das GG nach obigen Artikel nicht mehr gültig ist. Heute versuchten zwei mutige Bürger, am Rande der Berliner Einheitsfeier, ein Plakat mit dem Inhalt des Artikel 146 zu positionieren. Nach wenigen Minuten eilte Polizei herbei und unterband diese Aktion.

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    Den ganzen Artikel gibt es hier.

    Da das GG ungültig ist, erklärt sich mir auch diese Aktion der Polizei. Im GG ist das garantierte Recht auf Meinungsfreiheit definiert. Ohne GG keine Meinungsfreiheit und damit leben wir dann wohl in einer Diktatur oder?

  • Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz.
    Uupppss, ich glaube, Du solltest Artikel 79 Abs. 3 des GG mal lesen....

    Ein Funke, kaum zu sehen, entfacht doch helle Flammen.  [color=#000000]eg 659

  • Du hast aber leider den Text nicht vollständig zitiert:
    "... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Das bedeutet doch nicht, dass es keine Verfassung gibt, sondern, dass das GG (=unsere Verfassung) seine Gültigkeit erst an dem Tag verliert, an dem eine (neue) Verfassung in Kraft tritt. Bis genau zu diesem Tag gilt das Grundgesetz in allen seinen Bestimmungen.

    Mit der Frage der Verfassungsänderung befasst sich (unter vielen anderen) dieser Text (s.vor allem S. 83/84), den ich gut verständlich finde. Ihr könnt ihn hier nachlesen , wenn Ihr wollt.

    Ein Funke, kaum zu sehen, entfacht doch helle Flammen.  [color=#000000]eg 659

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ein Grundgesetz ist ein verfassungsähnliches Rechtsdokument, mit welchem die Innen- und Außenangelegenheiten eines zu verwaltenden Besatzungskonstruktes für eine Übergangszeit auf Veranlassung eines Besatzers bzw. besetzenden Staates geregelt werden. Von daher sind Grundgesetze Ausdruck einer staatlichen und völkischen Fremdbestimmung. Letztere endet erst dann, wenn mit Abschluß eines Friedensvertrages und Aufhebung des Grundgesetzes die Selbstbestimmung bzw. Volkssouveränität eines vormals fremdbestimmten Staatsvolkes wiederhergestellt ist.

    Zitat

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mußte vor seinem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 den westlichen Besatzungsmächten zur Genehmigung vorgelegt werden. Es versteht sich selbst als zeitlich begrenztes Ordnungsgesetz (Art. 146) und Besatzungsstatut und kann laut einem Beschluß des „Bundesverfassungsgerichts“ vom 4. November 2009 (1 BvR 2150/08) als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus gedeutet werden.[1]

    Carlo Schmid war an der Erstellung des Grundgesetzes der BRD mitbeteiligt. Die BRD-Bundesregierung postuliert, daß das Grundgesetz mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung geworden sei.[2] Dies ist staatsrechtlich aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Insbesondere gab es keine Volksabstimmung über das Grundgesetz[3], so daß dieses zur Verfassung hätte mutieren können. Des weiteren handelte es sich 1990 keinesfalls um eine vollständige Wiedervereinigung aller deutschen Reichsgebiete, so daß es sich schon gar nicht um eine „gesamtdeutsche Verfassung“ handeln kann.

    Quelle --> Metapedia