18. Januar 2018 um 18:55 #1 Zitat von heise Wer seinen Internet- oder Kabelfernsehanschluss kündigt, weil er umzieht, darf das erst nach dem Umzug – und nicht vorher. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Quelle: https://www.heise.de/newsticker/mel…ho.beitrag.atom