Urheberrecht durchsetzen

    • Offizieller Beitrag

    aus aktuellem anlass, möchte ich diesen thread hier zum sammeln von vorschlägen zum thema "urheberrecht" nutzen.

    in den nutzungsbedingungen und im impressum sind einige sachen für das board geregelt. was muß darin geändert werden?

    der hinweis Unbedingt die Urheberrechte beachten! wurde noch einmal zusätzlich in den betroffenen foren angebracht. es sollte aber jeden klar sein, dass dieses nicht nur gedichte betrifft.

  • Man muss auf die Reife der Poster hoffen.
    Und darauf, dass sie nicht trotzig sind.

    Da kann man Impressum und NuB noch so oft ändern, aber daran kannst du nix ändern. Man könnte eine ausführliche Erläuterung, was das genau bedeutet, in die FAQ aufnehmen oder sonst wie wo. Aber dazu müssten die User sich das durchlesen (vgl. Trotz und Reife der Poster)


    Oder anders ausgedrückt. Man kann noch so viele Schilder um ein Sperrgebiet aufstellen.. irgendwelche Leute laufen trotzdem rein/durch (vgl. Trotz und Reife der Poster).


    Und mehr als die aufgestellten Schilder, kannst du ja nicht machen. Vielleicht das Impressum umformulieren oder so... wüsste jetzt aber auch keine Vorschläge. Diese ganze Juristensachen widern mich an.

    So was aber relativ gut zu ändern ist: Die Reaktion auf Regelverstöße. Da muss es entsprechende Regelungen gelten. Die in bestimmten Fällen dann eben befolgt werden müssen (von den Mods) oder können (liegt dann im Ermessen des Mods).

    Auch wäre die Frage zu klären, ob Mods eventuell stichprobenartig Beiträge auf Urheberrechtsverletzungen prüfen sollten usw. Aber das kann man eigentlich nicht von Mods verlangen (bzw. ich würde das als Mod nicht tun - ganz einfach gesprochen).

    Aber ehrlich gesagt ist das bisher alles kein so richtiger Vorschlag.. sondern lediglich meine Gedanken. Da ist ein durchdachtes Konzept gefragt, welches ich mir nicht ausdenken will. Insofern ist natürlich die Frage.... inwiefern dieser mein Beitrag einen tatsächlichen Wert hat ;o) Sorry.

    Gruß, Jump

    P.S.: Schick das jetzt aus purem Sadismus ab ;oP

    • Offizieller Beitrag

    ich habe auch keine lust hier regeln wie im knast zu erstellen. aber es muß sein.

    ich bin letztlich derjenige der den kopf hier hinhalten muß. gut für beiträge anderer user bin ich nicht unmittelbar verantwortlich. nach kenntnisserlangung muß ich aber handeln.

    ich meine ja die bisherige nub ist ausreichend. die diskussion ging da aber in eine andere richtung. bestrafung ist eigentlich 1. relativ einfach mit usersperrung, aber 2. relativ sinnlos. eine neuanmeldung zum umgehen reicht dafür schon.

    Zitat

    Man muss auf die Reife der Poster hoffen.
    Und darauf, dass sie nicht trotzig sind.

    das wäre der idealfall den es aber nicht(selten) gibt.

  • Vorschläge:

    1) In Foren, in welche urheberrechtlich geschütztes Material gestellt wird, wird eindeutig darauf hingewiesen, das man die Urheberrechte UNBEDINGT zu beachten hat mit den ebenso eindeutingen Hinweisen, wie bei Zuwiderhandlungen verfahren wird. Diese Zuwiderhandlungen beinhalten bei einem Erstverstoss, welcher nicht unbedingt einen vorsätzlichen Verstoss bedeuten muss, sondern auch auf die Begehung eines Fehlers wie z.B. der Möglichkeit eines Vergessens beruhen kann, nicht sofort die Höchststrafe, sondern wird mit einer Benachrichtigung des Mods des betreffenden wie betroffenen Forums an den User, welcher zuwider gehandelt hat, bedacht und Werke, welche dem Urheberrecht zuwiderhandeln, werden auch und nur vom zuständigen Moderator des betroffenen Forums gelöscht.

    1a) Das System bei Zuwiderhandlungen gegen das Urheberrecht in den betreffenden Foren kann sich im Sinne beginnend mit einem Hinweis auf eine Verletzung des Urheberrechts an zuwiderhandelnde User durch den jeweils zuständigen Mod der betreffenden Foren beginnen, sich des weiteren über Abmahnungen bis zur Entfernung des Users, welcher fortwährend und ohne Einsicht und Besserung seines Verhaltens zuwiderhandelt, hinziehen.

    2) Zuwiderhandlungen in einem betreffenden Forum werden nur und ausschliesslich von dem dieses Forum betreffenden Mods geahndet und geregelt ohne Einmischung dritter, ausser des Admins, wenn der Mod dieses Forums nicht verfügbar ist. Das beinhaltet Kenntlichmachung und Abmahnung von Verstössen und Zuwiderhandlungen, wie auch dazugehörige Handlungen, um Werke, welche dem Urheberrecht zuwiderhandeln, zu entfernen. Alle Regelungen laufen also zuerst über die Schiene Mod, in weiteren Fällen unter Hinzuziehung des Admin.

    3)Andere User können und sollen auf Urheberrechtverletzungen hinweisen, diese können über PN an den zuständigen Mod des betroffenen Forums erfolgen, welcher auf solche Hinweise und Kenntlichmachung auch zu reagieren hat, wenn dieser nicht verfügbar ist, wird der Admin aktiv.

    4) Regeln und Verstösse gegen Zuwiderhandlungen des Urheberrechts werden nur von Mods und Admin geregelt und sind nicht offen auf dem Board als Schlachten auszutragen, wo sie sich mit anderen Befindlichkeiten der User vermischen.

    5) Persönliche Feindschaften wie alte Kamellen gegen User, welche zuwiderhandeln, bzw., zuwiderhandelt haben, haben in der Regelung eines anstehenden Sachverhaltes wie und sowieso auf den Board nichts zu suchen und sollten, wenn vorkommend, ebenfalls abgemahnt werden. Die Regelung eines Sachverhalts erfolgt nur durch Mods und Admin. Betroffene User, welche zuwiderhandeln oder zuwider gehandelt haben, sind NICHT durch die anderen User des Boards zu verurteilen und zu bestrafen.

    So, das mal als Vorschläge meinerseits und zur Diskussion gestellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ahasveru (12. Februar 2005 um 11:17)

    • Offizieller Beitrag

    Ahasveru

    schön das du dir gedanken gemacht hast. ich wollte in diesem thread antworten und lösungsvorschläge. warum vermischt du nun in deiner antwort deine vorschläge mit sticheleien zu den geschehenen.

    ich möchte einen lösungsansatz oder besser eine lösung und keine versteckten seitenhiebe. ich hoffe mich da klar ausgedrückt zu haben.

  • Nein, Robert, also komm, ich hatte hier in keinster Weise vor zu sticheln, das ist überhaupt nicht meine Intention. Ich habe hier rein meine Meinung geäussert, wie ich persönlich mir eine diesbezügliche Regelung vorstelle und Punkte erwähnt, welche vermieden werden sollten, um zu einer gütigen Regelung zu kommen. Meine Intention ist, das ich die Schiene User---->Mod---->Admin aufzeigen wollte, mehr nicht.

    Okay, ich halt mich dann weiter raus, bevor ich wieder was Falsches sage.

    • Offizieller Beitrag

    du brauchst dich nicht rauszuhalten. formuliere es doch einfach allgemein.

    Zitat

    Andere User können und sollen auf Urheberrechtverletzungen hinweisen, aber nicht durch Geschrei auf dem Board, sondern diese können über PN an den zuständigen Mod des betroffenen Forums erfolgen, welcher auf solche Hinweise und Kenntlichmachung auch zu reagieren hat, wenn dieser nicht verfügbar ist, wird der Admin aktiv.

    Andere User können und sollen auf Urheberrechtverletzungen hinweisen. Diese können per PN an den zuständigen Mod des betroffenen Forums erfolgen, welcher auf solche Hinweise und Kenntlichmachung reagiert, wenn dieser nicht verfügbar ist, wird der Admin aktiv.

    es geht um das geschrei auf den board. dieses wird in der jetzigen situation garantiert falsch vesrstanden. ich mein du verstehst was ich meine ;)

  • Yepp, habe ich durch Deine Kenntlichmachung jetzt verstanden und war von mir unbedacht und unbewusst reingestellt, ohne zu beachten, wie es wirken und wie es verstanden werden kann. Editiere ich sofort raus, ;)

  • Genau das Probelm der Überprüfbarkeit halte ich (zumindest auf Gedichte bezogen) für schwer (eigentlich un-) lösbar.

    Vielleicht liegt es nur daran, dass ich mich nicht genügend mit den Internet-technischen Möglichkeiten auskenne ...

    Aber wie sollte ein Mod, angenommen dies würde in seinen Aufgabenbereich fallen, jemals alles Geschriebene auf Urheber-Rechts-Verletzungen (bei NUB-Verletzungen ist das kein Problem) überprüfen können?
    Dafür beschäftigen Verlage ganze juristische Abteilungen.

    Es kann nicht ernsthaft geglaubt werden, dass ein Mensch/Mod alle Gedichte (auswendig) kennt.
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es, um festzustellen, ob ein Text ein Original ist?

    Es kann wahrscheinlich auch nicht ein Mod jedes Gedichte-Forum oder jede HP mit Gedichten kennen.

    Übrigens: Sobald ein Zitat, egal wie lang, in eigene Worte (d.h.geringfügig) verändert wird, verletzt es nicht mehr das Urheber-Recht. Das wird von allen Zeitungen usw. so gemacht. Denn sonst dürfte/könnte man über nichts mehr schreiben, was man z.B. gelesen hat.

    M.E. kann es nur über die Schiene der Beschwerde laufen. Und wer sich beschwert, kann ja dann auch problemlos nachweisen, woher bspw. der Originaltext stammt.

    Ein Funke, kaum zu sehen, entfacht doch helle Flammen.  [color=#000000]eg 659

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Übrigens: Sobald ein Zitat, egal wie lang, in eigene Worte (d.h.geringfügig) verändert wird, verletzt es nicht mehr das Urheber-Recht. Das wird von allen Zeitungen usw. so gemacht. Denn sonst dürfte/könnte man über nichts mehr schreiben, was man z.B. gelesen hat.

    muß ich mal nachlesen gehen.

    die überprüfung von gedichten hab ich schon in anderen foren so gelesen. die überprüfung wird über die bekannten suchmaschinen vorgenommen. allerdings bleibt immer ein restrisiko.
    logisch ist der mod der überprüft nicht der schuldige, wenn es doch nicht "original" war. die verantwortung bleibt beim beitragsveröffentlicher.

    alles ist aber mit einem heidenaufwand verbunden. frage mich nur gerade, warum so wenige hier nun zum thema beitragen. beim streit haben sich auch mehrere dazu geäußert.

  • Zitat


    Dafür wäre ich Dir sehr dankbar. Allerdings weiß ich nicht, ob sowas explizit irgendwo steht. So wird es gehandhabt, aber das Steuerrecht bspw. schreibt ja auch nicht seine Lücken fest, die werden nur herausgefunden und genutzt. ;)


    Vor allem bei unbekannteren Dichtern auf HPs z.B. und: Plagiate gibt es, seit geschrieben wird. Selbst berühmte Dichter haben von anderen oder gegenseitig abgeschrieben.
    Mir fällt leider ad hoc kein eindeutiges Beispiel ein und zum Suchen habe ich momentan keine Zeit.
    Wäre aber vielleicht mal ein schönes Thema für eine Thread!


    Kommt vielleicht noch! :)

    Ein Funke, kaum zu sehen, entfacht doch helle Flammen.  [color=#000000]eg 659

  • ich habe mir schon gedanken gemacht, bisher aber nicht die zeit gefunden, es niederzuschreiben ;)

    werde dies heute oder morgen nachholen und es wird eher vorschläge beinhalten, wie das problem u.a. gehandhabt werden könnte.

    kurz zu dem urheberschutz...
    aus meiner zeit, als ich grafisch tätig war - dies gilt aber nur für bilder bzw. logos -, weiß ich noch, dass es in etwa so im allgemeinen gehandhabt wurde:

    1. wo kein kläger, da kein richter... hier stimme ich deshalb auch kolibri zu, dass ein mod allein nicht alle gedichte auf urheberrecht überprüfen kann. das ist eine undankbare syssiphoskeine ahnung, ob das so geschrieben wird, aber ihr wißt schon, was ich meine-arbeit, die so auch sicherlich nicht umsetzbar ist

    2. wenn ein original zu 3 wesentlichen teilen verändert wird, so handelt es sich um eine neu-schöpfung, die wiederum dem urheberrecht unterliegt.
    es ist immer auslegungssache, was nun wirklich 3 wesentliche teile sind

    wie ich es damals verstanden habe, geht es hauptsächlich um wirtschaftliche schäden. so leidlich das ist, aber an emotionales ist in der verabschiedung der urheberrechtsgesetze mitnichten gedacht worden. dies ist gar nicht beabsichtigt.

    Das Gras wächst auch nicht schneller, wenn man dran zieht.

    - Afrikanisches Sprichwort -

  • Aufgelistet sind ja nur die Veränderungen. Man müsste auch noch die Ursprungsfassung zu Rate ziehen.

    Aber ich finde z.B. wichtig das Wort "verwertbar" in 2. § 15 Abs. 3. Das ist aber sicherlich aus juristischer Sicht wieder festgelegt und ich weiß nicht, worauf.
    Da steht nicht verwendbar!

    Ich würde meinen, dass für uns 15. § 53 zuträfe, aber bin ich Jurist????

    Vielleicht sollten wir das "Schöngeist" als eine Sammlung/ein Archiv schöngeistiger Literatur deklarieren. Eigentlich ist es das - genutzt von Privatpersonen (aber natürlich auch erreichbar durch Nichtprivate, die dann das Archiv finanziell verwerten könnten).

    Interessant auch S. 1783, Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Dort wird ersichtlich, dass es bei "Verwertung" hauptsächlich um Regelung von "Vergütungen" geht.

    Haben wir keinen Juristen auf dem Board??

    Vielleicht interessiert Euch dies!

    Guck mal

    Darf ich den Link überhaupt hier setzen? ?( ?(

    Ein Funke, kaum zu sehen, entfacht doch helle Flammen.  [color=#000000]eg 659

  • Ja, danach dürften im Schöngeist ausschließlich eigene Texte stehen, Ahasveru.

    Aber so trivial ist das Urheberrechtgesetz nun doch nicht. Das hätten manche gern. (Nämlich die Verlage, die gern abkassieren möchten.)

    Unsere Gedichtesammlungen "Jeden Tag..." usw. müssten wir dann wohl entfernen.... ;(

    Ein Funke, kaum zu sehen, entfacht doch helle Flammen.  [color=#000000]eg 659