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Robert

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Sonntag, 3. Oktober 2010, 21:00

Artikel 146 Grundgesetz

Zitat

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Eigentlich eindeutig, nur nach der auch heute erneut bejubelten 20-jährigen deutschen Einheit, hat das deutsche Volk immer noch keine Verfassung und das obwohl das GG nach obigen Artikel nicht mehr gültig ist. Heute versuchten zwei mutige Bürger, am Rande der Berliner Einheitsfeier, ein Plakat mit dem Inhalt des Artikel 146 zu positionieren. Nach wenigen Minuten eilte Polizei herbei und unterband diese Aktion.



Den ganzen Artikel gibt es hier.

Da das GG ungültig ist, erklärt sich mir auch diese Aktion der Polizei. Im GG ist das garantierte Recht auf Meinungsfreiheit definiert. Ohne GG keine Meinungsfreiheit und damit leben wir dann wohl in einer Diktatur oder?

kolibri

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2

Freitag, 8. Oktober 2010, 14:06

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz.
Uupppss, ich glaube, Du solltest Artikel 79 Abs. 3 des GG mal lesen....
Mach', was du willst, aber mach' es so gut wie irgend möglich. Katherine Hepburn

Robert

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3

Freitag, 8. Oktober 2010, 19:08

Jetzt hab ich den Art. 79 gelesen, aber was sagt er aus gegenüber dem Art. 146 GG ?

Eines habe ich aber falsch interpretiert. Das GG ist weiter für das gesamte Deutschland gültig und verliert erst seine Gültigkeit nach dem eine Verfassung in Kraft tritt. Für mein Verständniss ist damit das GG keine Verfassung.

kolibri

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4

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 19:08

Du hast aber leider den Text nicht vollständig zitiert:
"... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das bedeutet doch nicht, dass es keine Verfassung gibt, sondern, dass das GG (=unsere Verfassung) seine Gültigkeit erst an dem Tag verliert, an dem eine (neue) Verfassung in Kraft tritt. Bis genau zu diesem Tag gilt das Grundgesetz in allen seinen Bestimmungen.

Mit der Frage der Verfassungsänderung befasst sich (unter vielen anderen) dieser Text (s.vor allem S. 83/84), den ich gut verständlich finde. Ihr könnt ihn hier nachlesen , wenn Ihr wollt.
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