Du hast aber leider den Text nicht vollständig zitiert:
"... verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Das bedeutet doch nicht, dass es keine Verfassung gibt, sondern, dass das GG (=unsere Verfassung) seine Gültigkeit erst an dem Tag verliert, an dem eine (neue) Verfassung in Kraft tritt. Bis genau zu diesem Tag gilt das Grundgesetz in allen seinen Bestimmungen.
Mit der Frage der Verfassungsänderung befasst sich (unter vielen anderen) dieser Text (s.vor allem S. 83/84), den ich gut verständlich finde. Ihr könnt ihn
hier nachlesen , wenn Ihr wollt.