Sie sind nicht angemeldet.

Ahasveru

Erleuchteter

  • »Ahasveru« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7 644

Registrierungsdatum: 6. Juni 2004

  • Nachricht senden

21

Sonntag, 4. März 2007, 01:31

Zitat

Nach der Verurteilung in der Sex-Affäre

Warum kann VW Hartz die Rente nicht kürzen?

Saarbrücken – Luxus-Privatvilla im Saarland, Nobelkarossen (z. B. VW Phaeton), edle Reitpferde (Trakehner) – so luxuriös lebt Ex-VW-Vorstand Peter Hartz (65) als Rentner.

Auch nach der Verurteilung in der VW-Sex-Affäre (zwei Jahre Haft auf Bewährung, 576 000 Euro Geldstrafe) muss sich der Namensgeber der „Hartz-IV-Gesetze“ finanziell keine Sorgen machen: Im Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht kam jetzt heraus, wie viel Hartz als Rente im Monat kriegt. „Mancher holt tief Luft, als die Richterin die Rentenbezüge des Peter Hartz vorträgt“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.

• 16 207 Euro (netto!) „Betriebsrente“ für
12 Jahre im VW-Vorstand.

• 7649 Euro (netto!) „Betriebsrente“ von der Dillinger Hütte (Saarstahl).

• 1862 Euro gesetzliche Rente seit November 2005.

DAS SIND 25 718 EURO IM MONAT!

Auch sonst ist Peter Hartz kein armer Mann: Laut Angaben des Gerichts hat er rund 2,6 Millionen Euro Vermögen (Aktiendepot). Würde er das Geld zum Zinssatz von 3,5 Prozent anlegen, bekäme er noch mal fast 8000 Euro im Monat.


Weiter auf: http://www.bild.t-online.de/BTO/news/200…rurteilung.html

Die 25 718 EURO sind im Übrigen das 72-fache des Regelsatzes, welcher ein Mensch ohne Arbeit erhält.

Nun, da ergibt sich doch gleich, das es neben dem "Du bist Deutschland" auch noch " Das ist Deutschland" gibt.....

Millionen von Menschen, darunter 2,6 Millionen Kinder, hungern und vegetieren in diesem Land aufgrund der Konzeptpapiere dieses Verbrechers....und für dieses Verbrechen wird er nicht bestraft, sondern noch reichlich entlohnt.

Und jetzt höre ich auf zu schreiben, sonst rede ich mich im Weiteren um Kopf und Kragen.....

Ahasveru

Erleuchteter

  • »Ahasveru« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7 644

Registrierungsdatum: 6. Juni 2004

  • Nachricht senden

22

Sonntag, 11. März 2007, 08:30

Zitat

DGB prüft Verfassungsklage gegen Rente mit 67

Dortmund. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) prüft, gegen die vom Bundestag verabschiedete Rente mit 67 Verfassungsklage einzureichen. DGB-Vize Ingrid Sehrbrock sagte in einem Gespräch mit der in Dortmund erscheinenden Westfälischen Rundschau:

“Wir teilen die Sorge, dass die neue Regelung nicht verfassungsgemäß ist und behalten uns vor, dies durch eine Klage feststellen zu lassen”.
Ein zentraler Kritikpunkt ist nach Angaben von Sehrbrock, die der Chistlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft angehört, die 45-Jahre-Regelung. Danach kann nur noch derjenige, der mehr als 45 Beitragsjahre hat, mit 65 in den Ruhestand gehen. Vor allem für Frauen ist dies schwierig zu erreichen.
“Nach unseren Berechnungen erreichen nur circa elf Prozent der Frauen und 33 Prozent der Männer 45 Versicherungsjahre. Da hilft es auch nicht, dass Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten berücksichtigt werden”, sagte Sehrbrock. Zudem würden die benachteiligt, die im Versicherungsverlauf Lücken durch Arbeitslosigkeit oder durch lange Ausbildungszeiten haben oder die prekär beschäftigt gewesen seien.


http://www.sozialticker.com/dgb-prueft-v…7_20070311.html

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=953176&ressort=2

Dieses Land schiesst wirklich den Vogel ab: Auf der einen Seite Millionen von Menschen, welche keine Arbeit haben und im Elend vegetieren, auf der anderen Seite Millionen von Menschen, welche Arbeit haben, aber nicht aufhören dürfen zu arbeiten!

Deutschland - ein Sommernachtstraum?

Nein: Deutschland - die Lachnummer!

Ahasveru

Erleuchteter

  • »Ahasveru« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7 644

Registrierungsdatum: 6. Juni 2004

  • Nachricht senden

23

Montag, 12. März 2007, 09:22

Zitat

Rente mit 67 auch für Beamte?

Nun ist im Bundestag die Rente mit 67 verabschiedet worden und sofern sofern kein Wunder geschieht werden viele Menschen noch schwere arbeitsreiche Jahre vor sich haben.

Aber sind da alle gleich ?

Nein, bisher betrifft diese Regelung nicht den Beamtenstatus. Anstatt die Angelegenheit direkt für Rentner/innen und Pensionäre/innen in einem Abwasch zu regeln, hat man sich erstmal den “normal sterblichen” Arbeitnehmern angenommen.

Ob es auch bei den Beamten zu einer Anhebung auf 67 Jahre kommt und wann, man wird sehen.

Und dabei heißt es doch das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, aber auch hier scheint es einen kleinen entscheidenden feinen Unterschied zu geben.


http://www.sozialticker.com/rente-mit-67…e_20070312.html

Ahasveru

Erleuchteter

  • »Ahasveru« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7 644

Registrierungsdatum: 6. Juni 2004

  • Nachricht senden

24

Freitag, 23. März 2007, 09:31

Zitat

Buntes aus der Schule

Sehr vom Informationfieber gepackt hat es in Bayern die Behörden. Nachdem viele die Hartz IV Fragebögen schon als unzumutbar bezeichnet hatten, setzen die Anträge auf Trennungskosten bei Lehrkräften dem noch einen oben drauf. In deutscher Gründlichkeit muss ja alles seine Richtigkeit haben. Nun sagt sich aber die SPD Landtagsabgeordnete Christa Naaß - alles hat ein Ende, und fragt beim Finanzminister mal an, ob dem nicht etwas abgeändert werden kann.


Weiter auf: http://www.sozialticker.com/buntes-aus-d…e_20070323.html

Ahasveru

Erleuchteter

  • »Ahasveru« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7 644

Registrierungsdatum: 6. Juni 2004

  • Nachricht senden

25

Montag, 26. März 2007, 18:14

Zitat

Gewonnenes Auto wurde als Einkommen verrechnet

Sozialgericht strich Mann für zehn Monate die Überweisung, bis Wert des Wagens verbraucht war

Dortmund/dpa. Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, bekommt er solange kein Arbeitslosengeld II (Alg II), bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 19.03.2007, Az.: S 27 AS 59/07 ER). Es bestätigte damit eine Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Märkischer Kreis. Sie hatte einem Familienvater aus Iserlohn für zehn Monate das Alg II mit der Begründung gestrichen, dass der Wagen als einmaliges Einkommen anzurechnen sei.


Weiter auf: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ…id=994342720546

Thema bewerten