Da fällt einem wirklich nichts zu ein, weil einem die Worte fehlen. Aber es gibt so einiges, was man in den Medien nicht liest, weil es dort nicht angeprangert wird, und damit bleibt davon auch der weitaus grösste Teil der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nichts Neues oder gar ungewöhnlich, denn Verbrechen vollziehen sich zumeist in der Dunkelheit...
Apropo Gewöhnung: Da gibt es ja als einen sogenannten Bürokrateneuphemismus den (Fanfarenklang)
Armutsgewöhnungszuschlag.
Da stehen in diesem Lande also Millionen von Menschen unter dem Generalverdacht des Missbrauchs von Hartz IV. Es gibt Aussagen auch hier von einem Markus Söder, das es schließlich klar sein müsse, »daß sich jemand nicht ausruhen kann in Hartz IV«. Und dann spricht man also von einem Armutsgewöhnungszuschlag!
Gewöhnen kann man sich logischerweise nur an etwas, was eine Gewohnheit darstellt. Und genau das ist es, was Armut in unserem Lande ist. Das ganze Gefasel der Politikersippe von Arbeitspatz- wie Arbeitsplatzbeschaffung, von Integration in Arbeitsmärkten, usw. ist nur gelogenes Gewäsch, um dummdreist aufgewühlte Gemüter zu beruhigen. Die Hartz IV-Politik verhindert keine Armut, sie ist das Instrument, welches sie erst zementiert und schafft! Der Zuschlag nichts anderes, um sich daran zu gewöhnen.
Das Armutsgewöhnungsgesetz sieht so aus:
ALG II – Zuschlag (Armutsgewöhnungszuschlag)
Ein ALG II - Zuschlag wird gezahlt bis zu 2 Jahre nach dem letzten ALG II Bezug
Der Zuschlag beträgt 2/3 des Unterschiedsbetrages zwischen:
dem zuletzt bezogenen ALG I zzgl. Wohngeld und dem zu zahlenden ALG II / Sozialgeld
Max. aber in den ersten 12 Monaten:
- für Alleinstehende 160 EUR
- mit Partner höchstens 320 EUR
- für jedes minderjährige Kind 60 EUR
_ ab dem 13. Monat mindert sich der Zuschlag um die Hälfte
_ Der Armutsgewöhnungszuschlag wird maximal 24 Monate nach
dem letzten ALG I - Bezug gezahlt
Zitiert aus:
http://www.handelsberatung.de/ALG%20II.htm