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DiaryofDreams

inaktiv schreibender User (c) ahas

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1

Donnerstag, 2. September 2004, 12:39

Hartz IV im Selbstversuch - oder...

... reichen 345 € zum Überleben?

Dazu folgende Meldung:

Zitat

xpl021 3 pl 485 vvvva DDP0260

Arbeit/Hartz IV/Test/FEA/
(Feature)
«Hartz IV» im Selbstversuch - Radiomitarbeiter versuchte mit 345 Euro
im Monat auszukommen - Sein Fazit ist ernüchternd
--Von ddp-Korrespondent Stefan Uhlmann--=

Berlin/Potsdam (ddp). «Hartz IV» ist noch nicht Realität, doch der
RBB-Hörfunksender «Radio Eins» hat schon mal den Praxistest gemacht.
Der Sender schickte seinen Mitarbeiter Lutz Oehmichen im August für
einen Monat auf «Hartz IV»-Tour. Er versuchte mit 345 Euro - dem Satz
für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Berlin -
auszukommen. Die Bilanz des ledigen 45-Jährigen klingt ernüchternd.

Am Tag 1 stand der Kassensturz. Von den 345 Euro müssen Fixkosten
bezahlt werden wie Versicherungen, Strom, Telefon. Oehmichen leistet
sich eine Monatskarte für 75,50 Euro, um mobil zu bleiben. Beim
Sparen hilft ihm eine Schuldnerberatung, auch wenn sie die
Monatskarte nicht für notwendig hält. Am Ende bleiben 182 Euro für
flexible Kosten wie Lebensmittel, Kleidung etc. Sein Zeitungsabo
kündigt er, nur am Wochenende will er sie der Stellenanzeigen wegen
noch kaufen.

Ein Problem ist die Wohnung von Oehmichen. Sie ist mit 100
Quadratmetern und 600 Euro Miete zu groß und zu teuer. Laut
Mieterverein würde das Sozialamt in der Kündigungsfrist die Miete
zahlen, was aber nur einen Aufschub von einem Jahr bringt. Danach
müsste er raus und sich eine Bleibe von maximal 50 Quadratmeter und
für 220 Euro Miete suchen. Die auf dem freien Wohnungsmarkt zu diesen
Konditionen angebotenen Wohnungen waren in «schlechtem bis
katastrophalem Zustand», sagt Oehmichen. Schönheitsreparaturen
lehnten die Vermieter ab.

Hauptproblem Nummer zwei - die Jobsuche. Oehmichen reagiert auf
Kleinanzeigen. Entweder verbargen sich dahinter dubiose
0190er-Informationsdienste oder Stellen, bei denen man erst einmal
«Geld mitbringen» sollte, um beispielsweise als Statist zu arbeiten.
Der Job als Prospektverteiler erweist als weniger lukrativ als ein
«Ein-Euro-Job» von der Arbeitsagentur.

Aber es gibt auch positive Erfahrungen. So lernt der 45-Jährige
einen Tauschring kennen, bei dem die Mitglieder Dienstleistungen
untereinander austauschen. Oehmichen kann Malern und Klavier spielen,
er braucht dringend eine Radreparatur. Er nutzt das Angebot der
Berliner Verkehrsbetriebe zum Tag des Offenen Tunnels und den Tag der
Offenen Tür im Regierungsviertel. Und Oehmichen nutzt das schöne
Wetter, kostet ja nix. Dabei ist er froh, die Monatskarte doch
gekauft zu haben. Auch Olympia im Fernsehen vertreibt Langeweile.

Doch der ALG-II-Alltag holt Oehmichen rasch wieder ein. Für ein
Geburtstagsgeschenk erntet er Blumen auf seinem Balkon. Am Tag 25 ist
sein Budget aufgebraucht. Ein Arztbesuch steht an, er verschiebt ihn
wegen der Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung auf September.
Schließlich bleibt Oehmichen 20 Euro Versicherungsbeiträge schuldig.
«Langsam nervt es, kein Geld für Annehmlichkeiten übrig zu haben»,
konstatiert er am Ende der Testphase.

Letztlich wäre Oehmichen mit den 345 Euro knapp hingekommen. Einen
Friseurbesuch für 8,50 Euro hat er sich geleistet, aber keine
Kleidung gekauft oder Reparaturen bezahlt. Oehmichen spricht von
«schleichender Zahlungsunfähigkeit». Er bemängelt das Fehlen
ermäßigter Monatstickets und eines Gesetzes für Sonderkündigungen von
Versicherungen. Auch der Umzug «kratzt dann doch». Und einen mehrfach
nachgefragten Termin zur Vermittlung bei der Arbeitsagentur erhielt
Oehmichen im Testzeitraum nicht.

Dennoch hatte die Agentur auch eine gute Nachricht für den
«Hartz-Tester». Sein Klavier fällt nicht unter Luxus, er darf es
behalten.


Der ganze Versuch / Quelle
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asachara

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2

Donnerstag, 2. September 2004, 13:42

RE: Hartz IV im Selbstversuch - oder...

na, das ist ja mal nett zu lesen... der gute mann hatte wenigstens 345.- € zum leben :(

wenn ich mein habe mal für den 1.1.2005 durchrechne, dann bleiben mir gerade mal 295.- €, um meinen lebensunterhalt zu bestreiten... das sind sage und schreibe 50.- € weniger als mir zustehen. ganz zu schweigen von den 124.- € mehrbedarf für alleinerziehende :nix: die fixkosten habe ich schon vor langer zeit minimiert... tageszeitung??? die kann ich mir schon lang nicht mehr leisten. und so sehe ich auch keine möglichkeit, weiter einzusparen.

das ganze disaster entsteht aus der tatsache, dass das arbeitsamt sich weigert, meine kosten für die unterkunft voll zu übernehmen. schon sch***, wenn man eigentümerin ist. so werden mir lediglich die zinsen angerechnet, nicht aber die tilgung... die tilgung ist aber tatsächlich da und die bank ändert nicht mal eben so meinen darlehensvertrag *schulterzuck*

noch habe ich keine schlaflosen nächte deshalb, aber wenn bei hartz IV nicht noch an der einen oder anderen ecke gefeilt wir, dann schon... letztendlich wird es zum teil wohl auch auf den schultern der kinder ausgetragen, denn die fixkosten lassen sich einfach nicht tipp-exeln.

Ahasveru

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3

Donnerstag, 2. September 2004, 14:45

RE: Hartz IV im Selbstversuch - oder...

Zitat

das ganze disaster entsteht aus der tatsache, dass das arbeitsamt sich weigert, meine kosten für die unterkunft voll zu übernehmen. schon sch***, wenn man eigentümerin ist. so werden mir lediglich die zinsen angerechnet, nicht aber die tilgung... die tilgung ist aber tatsächlich da und die bank ändert nicht mal eben so meinen darlehensvertrag *schulterzuck*


Echt, ich weiss nicht, ob ich Dich richtig verstehe, aber ich verstehe das so, das Dir als Eigentümerin einer Wohnung diese nicht quasi vom Arbeitsamt, somit vom Staat, abbezahlt wird? Meinst Du das ehrlich, wie Du es hier sagst und rumjaulst?

Weisst Du, asachara, es gibt Menschen, denen es weit dreckiger geht wie Dir, nimm z.b. mich. Ich habe weitaus weniger Geld zum Bestreiten des Lebens wie Du, manchesmal am Monatsende eine Woche lang nichts zum Essen. Medikamente kann ich mir nicht leisten, obwohl ich 2 brauche. Und ich weiss nichtmal, ob vom Arbeitsamt meine Kosten für meine Mietwohnung übernommen werden. Und wenn das so sein sollte, suche ich mir jede Arbeit und nehme sie an, damit ich meine Lebenskosten selbst bestreiten kann und mir keinen faulen Lenz auf Steuergelder der arbeitenden Bürger mache.

Aber dank Dir weiss ich ja jetzt, das ich mir ein Haus kaufen kann und zum Arbeitsamt watschel mit der Bitte, mir behilflich zu sein, dieses abzubezahlen.

Ach ja, aschara, immer unter dem Vorbehalt, Dich nicht richtig verstanden zu haben, hier unter meinen Kollegen gibt es ein paar, die, wenn sie ihre Bleibe verlieren, auf der Strasse landen. Aber das ist ja nicht so krass und schlimm, so wie bei Dir. Wir konzentrieren also unser Mitgefühl und Mitleid ganz auf Dich.!!

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4

Donnerstag, 2. September 2004, 15:18

zuschüsse

Ich kann jetzt hier nicht für das ALG II sprechen, da ich darüber nicht genau informiert bin, möchte jedoch ein paar Worte zur Sozialhilfe verlieren. Die beiden sollen sich relativ ähneln, daher hoffe ich dass sich meine Aussage auch auf das ALG II anwenden lassen.

Als Alleinstehender ist es tatsächlich schwer mit diesen Leistungen auszukommen, da sie gerade mal für das notwendigste ausreichen.

Zusätzlich zu den Regelsätze gibt es (jedenfalls bei der Sozialhilfe) noch Leistungen zum Kauf von Bekleidung. In der Praxis wird das bei uns so gehandhabt dass es zweimal im Jahr (Sommer und Winter) eine pauschalierte Bekleidungsbeihilfen in Höhe von (jetzt muss ich lügen) etwa 250 Euro gibt - pro Person.

Ein Gesetz zur Sonderkündigung von Versicherungen halte ich indes nicht für notwendig, da derjenige der auf ALG II angewiesen sein wird, dies eine ganze Weile vorher wissen dürfte. Neu-Arbeitslose ab 01.01.2005 habe eine Vorwarnzeit von 12 Monaten, während Alt-Arbeitslosen schon seit einigen Monaten bekannt sein dürfte dass sie ab eben jenem Tag weniger Leistungen erhalten werden.

Soweit man (bei der Sozialhilfe) selbst noch in einem (gering bezahlten) Arbeitsverhältnis steht, werden notwendige Beiträge zu Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung) von diesem abgerechnet.
Eine Kapitallebensversicherung wird jedoch genausowenig angerechnet wie die Tilgung bei einem Kredit. Das hängt damit zusammen dass der Staat im Rahmen der Sozialhilfe kein neues Privatvermögen schaffen darf bzw. will. Die Zinsen werden hingegen übernommen da diese kein neues Vermögen schaffen, sondern lediglich zum Erhalt der Wohnung beitragen und diese die Höhe einer vergleichbaren Miete wahrscheinlich (?) nicht übersteigen.

Für eine Familie mit zwei Kindern (im Beispiel 9 und 15 Jahre alt, wohnhaft in Berlin) sieht die Situation finanziell schon wesentlich besser aus:
- Haushaltsvorstand (meist der Mann): 100% des Regelsatzes (RS): 296,- Euro
- Haushaltsangehörige über 18 (die Frau): 80% des RS: 237,- Euro
- Kind 9 Jahre: 65% des RS: 192,- Euro
- Kind: 15 Jahre: 90% des RS: 266,- Euro
Macht insgesamt 991,- Euro zzgl. angemessener Miete (85 qm Wohnung zu ca. 370,- Euro). Hinzu kommen die Bekleidungs- (2 mal bis zu 1.000,- Euro pro Jahr) und Weihnachtsbeihilfe (insgesamt ca. 170,- Euro) sowie ggfls. weitere Beihilfen z.B. für Möbel o.ä., die sich allerdings nicht beziffern lassen.
Umgerechnet auf einen Haushalt in dem eine Person erwerbstätig ist entspräche dies 13 Monatsgehältern von je etwa 1.140,- Euro, was schon in die Nähe eines Durchschnittseinkommens ranrückt.
Wer jetzt den Taschenrechner gezückt hat wird sagen ich habe mich verrechnet. Dem ist aber nicht so: Einem Sozialhilfeempfänger wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet und ist somit in den monatlichen 991,- Euro enhalten, während es bei einem Arbeitnehmer noch hinzu kommt. In diesem Beispiel also für zwei Kinder, also 308,- Euro zusätzlich pro Monat.

Dass es einer Sozialhilfe empfangenden Familie besser geht als einem Sozialhilfe empfangenden Alleinstehenden mag damit zusammenhängen, dass Familien gegenüber Kinderlosen nicht schlechter gestellt werden dürfen. Vielmehr werden die bevorzugt behandelt weil wir eben in Deutschland den Nachwuchs brauchen - und in der Hoffnung dass der Nachwuchs später nicht auf diese Leistungen des Staates angewiesen sein wird, fließt eben mehr Geld an Familien. (Meine Vermutung.)

Für ein neugeborenes Kind gibt es außerdem noch (für alle Familien) die Möglichkeit Erziehungsgeld in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss ich auch hier bei den Beträgen lügen. Wenn man das Erziehungsgeld nur ein Jahr in Anspruch nehmen möchte, erhält man 600,- Euro pro Monat, nimmt man es zwei Jahre in Anspruch sind es 300,- Euro im Monat, wobei die Einkommensregelungen im zweiten Jahr jedoch schärfer sind.
Dieses Erziehungsgeld wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet - im Gegensatz zum Kindergeld.

Aber wie gesagt: Diese Aussagen beziehen sich einzig auf die Sozialhilfe und sind (möglicherweise) nicht (direkt) auf Hartz IV anwendbar.
So oder so: Alle Angaben ohne Gewähr.

ich muss mich mal mit hartz iv beschäftigen,
time
Unterschrift gegen europ�ische Softwarepatente[size=1]
mehr �ber die Problematik ... Lizenzgeb�hren f�r "Scrollen in Fenstern" oder "Fortschrittsbalken"?
[/size]Nein danke!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »timeserver« (2. September 2004, 15:21)


asachara

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Donnerstag, 2. September 2004, 15:38

RE: Hartz IV im Selbstversuch - oder...

ahasveru...

willst du es nicht begreifen???

ein alleinstehender bekommt 345.- € plus unterkunft und heizung.

ich bekomme 295.- bzw. 171.- € (wenn ich den mehrbedarf für alleinerziehende abziehe) plus 170.-€ für unterkunft und heizung.

das defizit errechnet sich dadurch, dass meine kosten sich für unterkunft und heizung tatsächlich (!) auf 345.- € belaufen und nicht nur auf 170.- €...

die kosten sind doch da!!!!!!! ob ich nun eine eigentumswohnung habe oder nicht... glaube mir, ich wäre in dieser situation lieber keine eigentümerin :nix:


@ time... es sind doch so feine kleine unterschiede zwischen der sozialhilfe und dem arbeitslosengeld II... die zusätzlichen zahlungen von kleidergeld und weihnachtsgeld entfallen z.b. ganz bzw. können nur in einer monatlichen zusatzzahlung bis zu 2 jahre in anspruch genommen werden, wenn man noch nicht allzu lang aus dem arbeitslosengeld heraus gefallen ist.


edit... auf deine bissigkeiten geh ich nicht ein... das ist mir zu doof

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Donnerstag, 2. September 2004, 15:46

Dann bitte erst hier mal lesen:

Korrekturen am HartzIV Gesetz

Drittes und viertes HartzIV-Gesetz

Bundesozialhilfegesetz

Das Sozialhilfegesetz ist die Sicherung der Grundbedürfnisse des Bürgers, die Arbeitslosen-Versicherung war eine Versicherung im Falle der Arbeitslosigkeit bis zur erneuten Arbeitsaufnahme.

Vermögensbildung, sowie Vermögenserhaltung ist in beiden Gesetzen nicht vorgesehen, da bei Vermögen ja auch kein Arbeitslosengeld Anspruch besteht! Und was alles unter Vermögen fällt, ist in den jeweiligen Gesetzen zu entnehmen.

Es kann von einer/einem Wohnungseigentümer/in; Hausbesitzer/in verlangt werden, die Immobilie zu veräußern, wenn damit der Lebensunterhalt gesichert ist.

Pater Ignatius
"Für Gott war ich unterwegs und hielt durch - "persevera" ...

Ahasveru

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7

Donnerstag, 2. September 2004, 15:59

RE: Hartz IV im Selbstversuch - oder...

Klar Asachara, ich bekomme vom Arbeitsamt oder der Kommune meine Unterkunft voll bezahlt. Gestern und vorgestern hat man mir auf dem Arbeitsamt bei der Abgabe des ALG II Antrages zwar etwas ganz anderes erzählt, aber, na ja, Du weisst es eben besser.

Vielleicht bieten sie mir ja auch eine Eigentumswohnung an.

Und eine Tageszeitung im Abo.

Aber nein, dann ginge es mir ja nach Deiner Aufrechnung weitaus schlechter wie jetzt.
Und in diesem Sinne hatte ich ja recht: Menschen, welche ihre Mietwohnung verlieren und auf der Strasse landen, geht es nicht so schlecht wie Dir mit einer Eigentumswohnung. Daher bedauern wir Dich ja auch!!

@ Pater

Zitat

Es kann von einer/einem Wohnungseigentümer/in; Hausbesitzer/in verlangt werden, die Immobilie zu veräußern, wenn damit der Lebensunterhalt gesichert ist.


Und das ist genau DER Punkt, wie man es mir auch auf dem Arbeitsamt gesagt hat!!

Sehr schön, das Du das hier in diesen Thread gestellt hast!!

DiaryofDreams

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8

Donnerstag, 2. September 2004, 16:00

Hartz IV ...

... spaltet ... und die Diskussion darüber endet scheinbar zwangsläufig irgendwie in Unsachlichkeit ... in den Medien ist es das bewusste Schüren von Ängsten und Horrorszenarien, auf der Straße sind es fliegende Eier und Trillerpfeiffen und in einer kleinen beschaulichen Forenwelt sind es ... persönliche Angriffe aus mangelnder Sach- bzw. Personenkenntnis

Zitat

Zitat(e) Ahasveru:
...Meinst Du das ehrlich, wie Du es hier sagst und rumjaulst...?

...Weisst Du, asachara, es gibt Menschen, denen es weit dreckiger geht wie Dir, nimm z.b. mich...

...mir keinen faulen Lenz auf Steuergelder der arbeitenden Bürger mache...

...Aber dank Dir weiss ich ja jetzt, das ich mir ein Haus kaufen kann und zum Arbeitsamt watschel mit der Bitte, mir behilflich zu sein, dieses abzubezahlen....


Harter Tobak... gespickt mit persönlichen Angriffen und (im Ton) völlig daneben gegriffen!

Um erstmal auf das eigentliche Thema zu antworten:

@ Ahasveru
Jedem Bezieher von ALG II werden neben den jeweils zustehenden Regelsätzen auch die Kosten für eine angemessene Unterkunft gezahlt. Das können die Kosten für eine Mietwohnung sein - die Angemessenheit richtet sich da nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (möglicherweise auch nach der Miethöhe). Unterkunftskosten sind aber auch die Kosten, die ein von Arbeitslosigkeit betroffener Haus- bzw. Wohnungseigentümer zu tragen hat. Auch da gibt es übrigens die Regelung der Angemessenheit!

Oftmals sind diese Kosten dann weitaus geringerer, als die, die der Staat zahlen würde, wenn der / die Betroffene(n) - es soll ja auch Menschen mit Kindern geben - in einer Mietwohnung lebt.

Während derjenige, der zur Miete wohnt, nämlich seine vollen Unterkunftskosten erhält, bekommt der Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums lediglich Gelder in Höhe der Zinsraten, keinesfalls aber die Tilgungskosten vom Amt. Was meinst Du denn, was alles mit den Geldern vom Staat geschieht, die Du als Mietkosten bekommst und in voller Höhe an Deinen Vermieter abführst??? Ob der Eigentümer des Miethauses dann nicht auch mit dem Geld sein Haus abbezahlt?

Ein Beispiel: Im Jahre 1999, als die Bundesministerien von Bonn nach Berlin umzogen, hatte man als Mitarbeiter des Bundes die Möglichkeit, 2 Jahre lang zu pendeln. Also die Wohnung in Bonn beizubehalten und in Berlin eine Pendlerwohnung zu beziehen. Der Staat übernahm dann für diese Pendlerwohnungen die Miete bis zu einer Höhe von 1000,- DM. Und rate mal, wie teuer zum Beispiel ein mies eingerichtetes Ein-Zimmer-Appartement von 30qm war ... genau 990,- DM. Die ARWO-Bau (der Vermieter der Wohnungen hat sich in dieser Zeit eine goldene Nase verdient...

Die Frage nach der Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und der vom Arbeitsamt erstatteten Kosten ist in meinen Augen schon berechtigt.

Und was das

Zitat

Weisst Du, asachara, es gibt Menschen, denen es weit dreckiger geht wie Dir, nimm z.b. mich. Ich habe weitaus weniger Geld zum Bestreiten des Lebens wie Du,


Also, was das nun sagen soll, verstehe wer will. Kann es sein, dass Du Dir da Urteile über Menschen bildest, die Du nicht einmal kennst? Deren Lebenssituation Du nicht im geringsten kennst?

Das ganze klingt ziemlich egoistisch und ohne die Spur eines Willens auch nur zu akzeptieren, dass es neben einem selbst, noch andere Menschen mit Ängsten und Sorgen gibt... sorry!

*nur noch kopfschüttelnd*
Diary


@ Time

gute Zusammenstellung, danke!
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9

Donnerstag, 2. September 2004, 16:38

Zitat

Original von PaterIgnatius
Dann bitte erst hier mal lesen:
...


Warum @ Pater?

Wie man hier im Thread unschwer ersehen kann, geht es um das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" welches am 01.01.05 in Kraft tritt.

In diesem Falle sollte man sich vielleicht einmal mit

[URL=http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV-,11902/Fakt-ist-....htm]Hartz IV - Fakt ist ...[/URL]

befassen, oder - falls man wirklich an Informationen interessiert ist - die Webseite des BMWAbesuchen, auf der man aktuelle Informationen zu Hartz IV bekommen kann.

Zitat

Es kann von einer/einem Wohnungseigentümer/in; Hausbesitzer/in verlangt werden, die Immobilie zu veräußern, wenn damit der Lebensunterhalt gesichert ist.


Es wäre schon nett, wenn man angibt, ob es sich hierbei um eine rein private Meinung handelt, oder ob es ein Zitat ist und falls es das ist, woher es stammt (Quelle ;) )

Zitat

Zitat Ahasveru:
Klar Asachara, ich bekomme vom Arbeitsamt oder der Kommune meine Unterkunft voll bezahlt. Gestern und vorgestern hat man mir auf dem Arbeitsamt bei der Abgabe des ALG II Antrages zwar etwas ganz anderes erzählt, aber, na ja, Du weisst es eben besser.


Schau einfach mal [URL=http://www.bundesregierung.de/pressemitteilung-,413.696508/Miet-und-Heizkosten-von-Bezieh.htm]hier[/URL] und Du liest folgendes

Zitat

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten zusätzlich zu der Regelleistung von 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern die Kosten für Miete und Heizung, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.

Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, hängt ab von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles (Zahl der Familienangehörigen, Alter) sowie von der Zahl der Zimmer, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarkts. Der Begriff der Angemessenheit ist an die bisherige Praxis bei der Sozialhilfe angelehnt. Die Wohngeldstatistik zeigt, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der künftigen Bezieher von Arbeitslosengeld II bereits heute in Wohnungen lebt, die als angemessen gelten.

Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:

1 Person circa 45 - 50 qm

2 Personen circa 60 qm
2 Wohnräume

3 Personen circa 75 qm
3 Wohnräume

4 Personen circa 85 - 90 qm
4 Wohnräume

sowie für jedes weitere Familienmitglied circa 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.

Selbstgenutztes Wohneigentum ist besonders geschützt. Bewohnt jemand ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen), jedoch nicht die Tilgungsraten.


Folglich, Ahasveru, hat Dir Dein Berater bei der Arbeitsagentur etwas falsches erzählt - möglich ist das durchaus, weil die Mitarbeiter dort mit den neuen Regelungen doch ziemlich überfordert sind...

Wenn die Unterkunft - egal ob Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum - von der Größe her angemessen ist, dann übernimmt das Amt die Kosten für Miete und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.

Die Veräußerung einer Immobilie (@Pater), sowie ein Umzug - eines Ärbeitslosen, der in einer Mietwohnung lebt - in eine andere, günstigere Mietwohnung wird nur dann verlangt, bzw. kann nur dann verlangt werden, wenn die bisherige Unterkunft, bzw. die Unterkunftskosten nicht angemessen sind.

Diary
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Donnerstag, 2. September 2004, 17:07

hartz

Es war nicht meine Absicht irgendwelche Bissigkeiten vorzubringen.
Vielmehr wollte ich (vergleichenden) Informationen zum Thema liefern.

Der Staat hat nicht im Sinn eine Verarmung seiner Bürger herbeizuführen, sondern "dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht" (Zitat: § 1 Absatz 2 Satz 1 BSHG; zukünftig § 1 Satz 1 SGB XII) zu ermöglich, wobei er einen Spagat zwischen der Leistungsfähigkeit der Steuer- und Sozialversicherungszahler sowie den Beziehern von Leistungen (Rentner, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger, aber auch Kindergeld, BAFöG, BAB, etc.) erreichen hinlegen muss um ein gewisses Gleichgewicht zu wahren.
Letztlich sind durch hohe Arbeitslosenzahlen alle Verlierer. Arbeitnehmer wegen steigender Sozialversicherungen, Erwerbslose wegen sinkender Leistungen der öffentlichen Hand, Unternehmen wegen geringerer Kaufkraft der Bevölkerung - was wiederum dazu führt dass zur Zeit einige Nullrunden beim Lohn gedreht werden, während die Inflation (seit 2000 6,5%) beständig bleibt.

Nach meinem Kenntnisstand verhält es sich mit der Angemessenheit der Größe von Wohnungen wie folgt:
- Ein-Personen-Haushalt: 50 qm
- Zwei-Personen-Haushalt: 60 qm
- Drei-Personen-Haushalt: 75 qm
- Vier-Personen-Haushalt: 85 qm
- jede weitere Person: zzgl. 10 qm
Bei den angemessenen Kosten kann in etwa von 4,40 Euro / qm (kalt) ausgegangen werden, was allerdings je nach Wohngegend varriieren kann - hängt auch mit dem Mietpreisspiegel zusammen.
Die Toleranz der Behörden für mögliche höhere Mietpreise und größere Wohnungen kann je nach regionalen Unterschieden jedoch recht hoch sein. Zum Beispiel ist nicht zu erwarten dass jemand Alleinstehendes aus seiner Wohnung ausziehen muss weil sie ein wenig zu teuer oder zu groß ist. Denn hier wiegt das Amt ab was günstiger ist: Den Empfänger in seiner Wohnung zu belassen oder ihn auf Kosten des Amtes umziehen zu lassen. Ganz verkalkt sind die Ämter auch nicht, sie wissen durchaus dass ein Umzug nicht allzu günstig ist und dabei auch leicht mal etwas kaputt gehen kann. (Und bei Personen die zwangsumziehen müssen geht mal leichter etwas kaputt als bei Personen die freiwillig die Wohnung wechseln.)
Allerdings kann es sein dass nach Ablauf einer Art Schonfrist nur noch die angemessenen Kosten für die Wohnung gezahlt werden und der Hilfeempfänger den Rest aus seinem Regelsatz bestreiten muss.

In Sachen Umgangston: Auch wenn wir hier im Kontrovers sind, sollten wir uns doch bemühen einen gesitteten Umgangston beizubehalten.
Ob jemand die Hilfe die ihm zusteht in Anspruch nimmt oder nicht, ist seine Sache. Aber anderen Leuten - eben weil sie die ihnen zustehenden Hilfe in Anspruch nehmen - auf einem unteren Niveau zu begegnen ist nicht Sinn der Sache.

Bezüglich der Obdachlosigkeit müsste es ansich auch die Möglichkeit geben sich vom Ordnungsamt einweisen zu lassen. So etwas passiert zum Beispiel auch wenn ein Wohnhaus abbrennt. Es steht einem Frei sich in dieser Sache an das örtliche Ordnungsamt zu wenden. Man kann jedoch kaum erwarten dass die zugewiesene Wohnung in einem guten Viertel/Bezirk liegt, vielmehr wird es sich um eine wahrscheinlich renovierungsbedürftige Sozialwohnungen handeln.
In kleineren Städten und Gemeinden kann man allerdings Glück haben und wird von Amts wegen in eine ordentliche Wohnung eingewiesen, eben weil in kleineren Städten und Gemeinden meist keine schlechteren Gegenden oder Sozialwohnungen vorhanden sind.

Allgemein kann man sagen dass die Bundesregierung versäumt hat dem Bürger Hartz IV rechtzeitig näher zu bringen. Die Medien hatten zuviel Zeit den Bürgern damit Angst zu machen und Rechenbeispiele zu bringen, die das System unmenschlich erscheinen lassen.
Erst vor kurzem kam eine Infobroschüre heraus, welche die wichtigsten Fragen zum ALG II klären soll - viel zu spät. Mittlerweile sind die meisten zu verängstigt um in diesen Broschüren mehr als bloße Schönfärberei zu sehen.

Die Grenzen des ALG II und der Sozialhilfe sind so eng gesteckt, um den Staat nicht in den völligen finanziellen Ruin zu treiben. Fast jeder Erwerbslose landet früher oder später entweder im Arbeitslosengeld oder in der Sozialhilfe - und die Kosten dafür sind enorm. Letztes Jahr wurden allein an Sozialhilfe etwa 20. Mrd Euro ausgegeben. Das entspricht zwar nur etwa 2% der Ausgaben der öffentlichen Hand, aber dazu kommen auch noch die Auszahlung von Arbeitslosengeld, von Renten, Kindergeld, etc. Außerdem sind im Gesamthaushalt die EU-Beiträge sowie die Ausgaben aller Länder und Kommunen mit ihren sämtlichen Finanzen berücksichtig, was Personalausgaben, Mieten, Pachten, Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, etc.) aber auch Straßenbau usw. mit einschließt.

Bezüglich der Unwissenheit der Arbeitsamtsmitarbeiter hat Diary völlig recht. Hartz IV ähnelt eher dem Bundessozialhilfegesetz, welches seit je her Spezialität der Kommunen ist. Daher wäre es - verwaltungsverfahrenstechnisch - vielleicht sinnvoller gewesen die Bearbeitung von ALG II den Sozialämtern zuzuordnen, was allerdings eine größere Umstrukturierung des Bundeshaushaltes bedeutet hätte. Meines Wissens wollen einige Landkreise diese Aufgaben auch tatsächlich übernehmen - allerdings ist das nur Hörensagen.

Das Eigentümer letztlich schlechter da stehen, ist leider nicht von der Hand zu weisen, auf der anderen Seite aber auch wieder verständlich, da die Sozialhilfe nicht zur Schaffung von Vermögenswerten gedacht ist. Ich denke dass die wenigstens verstehen würden, wenn das Amt einem Wohnungseigner durch die Zahlung der Tilgung neues Vermögen schafft.
Für das Amt bedeutet es gleichzeitig weniger Ausgaben, weswegen es wohl kaum darauf hinwirken wird, dass der Eigentümer die Wohnung verkauft - selbst wenn sie wesentlich größer als angemessen ist.

PaterIgnatius:
Mein Kenntnisstand ist der dass ein angemessenes Eigenheim durchaus nicht zu veräußern. In diesem Zusammenhang empfehle ich dir das Studium des Bundessozialhilfegesetzes, insbesondere des Abschnittes 4, Unterabschnitt 3. Wenn du es dennoch nicht findest: § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG.
Kann zwar sein dass es beim ALG II anders ist - was ich allerdings bezweifle.

in sachen sozialhilfe bin ich noch einigermaßen fit,
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »timeserver« (2. September 2004, 17:08)


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Donnerstag, 2. September 2004, 17:50

RE: hartz

sorry, timeserver... mein edit galt nicht dir. das habe ich wohl ein wenig missverständlich eingebaut.

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Donnerstag, 2. September 2004, 20:22

Das ist keine private Meinung das ist Gesetz! Und ich habe geschrieben "kann!"

Das es immer auf den Einzelfall ankommt, und das dieses genau geprüft wird ist auch wohl nachvollziehbar!

Aber dies ist nichts neues, dieses war schon immer festgelegt!

Besonders im Unterhaltsrecht, bei Scheidungen und im Erbschaftsfalle ist dies schon immer ein Streitpunkt gewesen, obwohl gesetzlich ziemlich geregelt!

Manchmal vergessen die Unterhaltspflichtigen das Sozialämter, Arbeitsämter und Jugendämter nicht das "Finanzamt" ist!

Wo manches als "Belastung" anerkannt wurde und wird, aber nicht halt bei den Sozial-gebundenen Amtsttellen!

Es ist nicht nur einmal in meiner Tätigkeit bei der Kontrolle der Einkünfte von Unterhaltsverpflichteten vorgekommen(egal ob es Selbständige, Arbeiter oder Angestellte waren), das die Kosten die durch einen Hausbau, oder den Unterhalt einer Immobilie als "abzugsfähige Belastung" versucht wurde geltend zu machen.

Aber dies wird in diesen Fällen nicht anerkannt, und oft wird das nicht verstanden!

Wenn eine Immobilie existiert, zum Beispiel in einem Landwirtschaftlichen Betrieb, was auch zur Aufrechterhaltung eines minimal Einkommens beiträgt, wird dies wieder anders gehandhabt, als wenn eine Eigentumswohnung von ca. 300 m³ vorhanden ist, welche zwar noch nicht abgezahlt ist, aber einer Erwachsenen Person mit zwei Kinder "NICHT" zusteht, aufgrund der Bemessungsgrundlage der "Quadratmeter", noch nicht mal 100 Quadratmeter stehen 3 Personen zu!

Auch wird immer gerne vergessen das die ganze Sozialgesetzgebung ja die Verelendung der Bevölkerung verhindern sollte und nicht eine Vermögenserhaltung!

Denn, im Normalfall würde ja eine Arbeitslosigkeit nicht lange andauern (was heute ja nicht mehr ist der ehemalige "Normalfall!"), und die Arbeitslosenversicherung nicht weiterhin in Anspruch genommen werden!

Genauso ist es mit der Hilfe zum Lebensunterhalt! Wer richtig liest, stellt auch fest, das es "Hilfe zum Lebensunterhalt" heißt und nicht, "Übernahme aller Verpflichtungen und Kosten"!

Wieweit jetzt manche Kostenübernahmen notwendig sind, oder auch sinnvoll und erforderlich, will ich hier nicht ausführen, manche sollten (und jetzt ist das meine persönliche Meinung!) mit übernommen werden, andere müssen es auch nicht in Zukunft!

Wenn ich es mir finanziell nicht leisten kann einen Traumurlaub von 5 Monaten in Kalifornien zu machen, weil die Kosten zu hoch sind, und es ja auch nicht zum "Lebensunterhalt" unbedingt erforderlich ist, kann ich doch auch nachvollziehen, das "eine bewohnbare Wohnung" zum Lebensunterhalt gehört, aber nicht unbedingt eine Eigentumswohnung oder ein Haus!

Auch ist es nachvollziehbar das "Grund-Erwebssteuern" und alle aus dem Besitz einer Immobilien anfallende Steuer ja nicht nochmal abgesetzt wird bei der Einkommenssteuererklärung, und das "Vater-Staat" weder diese Steuern noch die Tilgung der Raten für eine private Immobilie übernimmt!

Denn, wenn Vater Staat Darlehen gewährt, z. B. bei Mietshäusern, ist der Eigentuemer auch verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Verordnungen, eine gewisse Miethöhe nicht zu überschreiten und diese Mietwohnungen den Mietern welche im Besitze von Wohnberechtigungs-Scheinen sind, zur Verfügung zu stellen.

Manchmal haben die Bürger die Vorstellung, das der Staat für alles aufkommen soll, was sie selber sich nicht mehr leisten können! Und was über einen "normalen" Lebenstandard hinausgeht!

Pater Ignatius
"Für Gott war ich unterwegs und hielt durch - "persevera" ...

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DiaryofDreams

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Donnerstag, 2. September 2004, 20:53

@ Pater,

bevor ich mir Deinen ganzen Text durchlese, möchte ch Dir mal auf dieses Zitat von Dir

Zitat

Wenn eine Immobilie existiert, zum Beispiel in einem Landwirtschaftlichen Betrieb, was auch zur Aufrechterhaltung eines minimal Einkommens beiträgt, wird dies wieder anders gehandhabt, als wenn eine Eigentumswohnung von ca. 300 m³ vorhanden ist, welche zwar noch nicht abgezahlt ist, aber einer Erwachsenen Person mit zwei Kinder "NICHT" zusteht, aufgrund der Bemessungsgrundlage der "Quadratmeter", noch nicht mal 100 Quadratmeter stehen 3 Personen zu!


???

Ich bin hier im Moment nicht so ganz im Bilde, wer sich hinter welchen Nicknames altbekanntes verbirgt .. aber wenn ich richtig liege, dann sag ich Dir dazu mal folgendes (und es ist mir scheißegal, ob Du es wieder mal persönlich nimmst, und Dich in die Schmollecke zurückziehst) ...
[persönliche Meinung on] ich hatte Dir - wenn meine Vermutung richtig ist - schon an anderer Stelle einmal gesagt, dass Du - wenn Du keine Ahnung hast - lieber mal die Finger still halten sollst.

Gerade in Bezug auf Hartz IV kursieren derzeit soviele Falschmeldungen, geschürt von den Medien, der Opposition und nicht zuletzt auch durch solch Fachidiot(inn)en wie Dich. Wann wird endlich mal begriffen, dass man das ganze dadurch nur noch schlimmer macht, als es eigentlich ist?[/persönliche Meinung off]

So, zu dem Zitat von Dir

Zitat

noch nicht mal 100 Quadratmeter stehen 3 Personen zu!


lässt sich mit ein wenig Recherche folgendes sagen...

Zitat

Muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen?

Nein. Sie müssen sie nicht verkaufen, solange Sie sie selbst nutzen und ihre Größe angemessen ist. Was “angemessen“ ist, hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:

1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder drei Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume,

sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.

Die Obergrenze für eine Eigentumswohnung liegt im Regelfall bei 120 qm, für ein Haus bei 130 qm.

Ob größere Immobilien verkauft werden müssen, hängt von der ndividuellen Situation ab.

Sollte die Wohnung noch abbezahlt werden, werden die Schuldzinsen übernommen – denn was für den Mieter die Mietzahlung, sind für den Besitzer einer Eigentumswohnung die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.


...und diese Informationen habe ich mir nicht - wie Du Dir Deine - aus den Fingern gesogen, sondern sie sind für jedermann einsehbar auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Damit Du nicht lange suchen musst, ist hier der Link zur pdf 90 Fragen und Antworten zu Hartz IV

Du findest die von mir zitierten Informationen auf Seite 6!

Diary
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Ahasveru

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14

Donnerstag, 2. September 2004, 21:01

Zitat

Ich bin hier im Moment nicht so ganz im Bilde, wer sich hinter welchen Nicknames altbekanntes verbirgt .. aber wenn ich richtig liege, dann sag ich Dir dazu mal folgendes (und es ist mir scheißegal, ob Du es wieder mal persönlich nimmst, und Dich in die Schmollecke zurückziehst) ...
[persönliche Meinung on] ich hatte Dir - wenn meine Vermutung richtig ist - schon an anderer Stelle einmal gesagt, dass Du - wenn Du keine Ahnung hast - lieber mal die Finger still halten sollst.

Gerade in Bezug auf Hartz IV kursieren derzeit soviele Falschmeldungen, geschürt von den Medien, der Opposition und nicht zuletzt auch durch solch Fachidiot(inn)en wie Dich. Wann wird endlich mal begriffen, dass man das ganze dadurch nur noch schlimmer macht, als es eigentlich ist?[/persönliche Meinung off]



Wie war das vorhin nochmal mit dem harten Tobak? Merkst Du nicht, Diary, das Du Dich gerade hier lächerlich machst!

fratzmaus

Kaffeetante

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15

Donnerstag, 2. September 2004, 21:07

sorry, Ahasveru,

Diary macht sich ganz und gar nicht lächerlich..

sondern - ganz im Gegenteil - ist er bisher der einzige, der die Tatsachen schildert und nicht nach "gefühlter" Gerechtigkeit urteilt

Es wäre wirklich angebracht in diesem Fall mal wirklich beim Thema zu bleiben.
irren ist menschlich ;)

Ahasveru

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Donnerstag, 2. September 2004, 21:10

Ach ja, Fratzmaus, und Du kannst/wirst mir sicher erklären können, was an den Ausführungen von @ Pater falsch ist, ja?

fratzmaus

Kaffeetante

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17

Donnerstag, 2. September 2004, 21:24

das kann und will ich nicht ...

aber wir können jetzt nicht Äpfel mit Birnen vermischen.

Finanzamt ist nicht Arbeitsamt ;)
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18

Donnerstag, 2. September 2004, 21:27

Es kann sein das manche Städte es unterschiedlich handhaben, manches ist Ermessensache! Und auch da ist es auch von den Sachbearbeitern abhängig, wie sie eine Verfügugung und Verordnung handhaben!

Denn es ist auch durchschnittlich so:

Ein "normaler Arbeiter" der aufgrund seines Berufes auf seinen PKW angewiesen ist, wird nahegelegt diesen zu veräußern oder sich einen preisgünstigeren zu besorgen(und wieso, hat der Sachbearbeiter "nach Rücksprache mit Amtsleiterin oder Amtsleiter entschieden, da solche Entscheidungen nicht alleine "durchgezogen werden!!",es hängt vom Einzelfall ab!), während dem anderen Arbeiter mit dem gleichen PKW, dem gleichem Beruf dieses nicht mitgeteilt wird!

Und ohne zu wiissen, was im Vorfeld gewesen ist, was zu dieser Entscheidung geführt hat, ist es immer leicht von "Ungerechtigkeit" oder von "das steht mir zu" zu reden! Oder Tabellen zu kopieren!

Wenn diese alleinerziehende Mutter für die neubezogene Wohnung, die Gardinen erstattet bekommt, kann es ohne weiteres sein, das diese alleinerziehende Mutter "nicht die Kosten für die jetzt anfallende monatliche Strom/Gasrechnung erstattet bekommt! Und auch dies ist der "Einzelfall!" Warum dies aber so entschieden wurde, hat immer seinen Grund!

Auch würde ich jedem raten, nicht in jedem Falle die "Pauschale für Kleidergeld bei Bedarf zu nehmen" Denn obwohl es immer mit "Mehraufwand" verhaftet ist, kann eine einzelne Beantragung in bestimmten Fällen vorteilhafter sein! Aber dies ist auch genau zu überlegen!

Zusätzlich zu dem festgesetzten Betrag für Bekleidung ist immer noch bei bestimmten Mehrkosten und Mehrbedarf zusätzlich Gelder für bestimmte benötigte Sachen zu erhalten!

Aber dies ist immer unterschiedlich! Es gibt einen "Ermessensspielraum"!

Wenn jemand ca 25 - 35 Jahre ist, alleinstehend, wird auch eher kontrolliert, ob nicht ein Mißbrauch der Sozialhilfe / Arbeitslosengeld/hilfe vorliegt, als bei einer Frau die ein 3 Monate altes Kleinkind hat, zur dessen Betreuung sie zu Hause bleibt!

Und beiFrauen deren Kinder über 12 Jahre sind, werden auch im Regelfalle aufgefordert sich bei dem Arbeitsamt arbeitslos zu melden!

Die jetztigen Kürzungen in der ganzen Sozialversicherungsstruktur, ist ja nicht aus der Tatsache entstanden das viele nicht arbeiten wollen, sondern daher das die Arbeitslosigkeit seit ca. 1980 erst schleichend, dann aber immer rapider anwuchs und kein Ende abzusehen ist!

Gleichzeitig auch daraus Steuereinkommen fehlen, Versicherungsbeiträge usw. Die Anzahl der Rentner stieg, was die Sozialkassen auch belastet, und die Industrie hat zwar wieder Gewinne gemacht, aber investiert nicht in neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze!

Somit ist der Staat seit Jahren "PLEITE!"

Und jedes normale Unternehmen hätte inzwischen Konkurs angemeldet, bzw. wäre zum jetztigen Zeitpunkt Bankrott!

Und den Unterschied zwischen Konkurs und Bankrott brauche ich wohl nicht hier zu erklären!

Zufriedenstellende Lösungen für alle Bürger aus dieser Misere, sind bis jetzt keine existent, sondern nur "Verschiebungen" und weitere Kürzungen.

Und auch die jetztigen Entscheidungen bezüglich der Reform werden keine dauerhafte Lösung beinhalten!

Ich vermute das in Zukunft noch sehr viele Hausbesitzer ihren Traum vom eigenen Haus bis zum Lebensabend begraben können!

Und wer in den betreffenden Fachzeitungen sich mal kundig macht, kann auch die Verkäufe und "Versteigerungen" sich anschauen!

Pater Ignatius

Das heißt doch nicht das man alles "richtig findet" was so läuft, aber man sollte die Realität aktzeptieren und auch die "unterschiedlichen Entscheidungen, die auch von Stadt zu Stadt und auch von Bundesland zu Bundesland existent sein können!

Und was das alles mit "wer sich hinter Nick verbirgt" zu tun hat, würde ich gerne mal wissen! Ich glaube viel eher, das manche einfach nicht der Realität ins Auge schauen wollen!
"Für Gott war ich unterwegs und hielt durch - "persevera" ...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PaterIgnatius« (2. September 2004, 21:34)


Ahasveru

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Donnerstag, 2. September 2004, 21:28

Zitat

das kann und will ich nicht ...


Vielen lieben Dank, das sagt mir genug!!

asachara

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20

Donnerstag, 2. September 2004, 22:40

RE: Hartz IV im Selbstversuch - oder...

Zitat

Original von Ahasveru
Ich habe weitaus weniger Geld zum Bestreiten des Lebens wie Du, manchesmal am Monatsende eine Woche lang nichts zum Essen


ach... woher willst du das denn wissen... :neu:

weißt du, ahasveru, nur mal so nebenbei... wenn deine heizung kaputt ist, was machst du dann???

na klaaar, du nimmst den telefonhörer, wählst die telefonnummer deines vermieters und beschwerst dich. abhilfe folgt, meist relativ schnell und... jetzt wird es interessant... du hast keinen pfennig dazu getan außer die einheit an die telekom, die sich daran bereichern dürfen.

na und wie ist das wohl bei eigentümern??? jaaa... du hast recht... die brauchen nicht den vermieter anzurufen... ne... da haben sie mal wieder telefoneinheiten gespart und du darfst dich ärgern...

sie dürfen gleich die ganze reparatur selbst bezahlen...



Zitat

Aber dank Dir weiss ich ja jetzt, das ich mir ein Haus kaufen kann und zum Arbeitsamt watschel mit der Bitte, mir behilflich zu sein, dieses abzubezahlen.


wenn du dann mal weißt, welche verantwortung und pflichten damit verbunden sind, dann mach's doch... meinen segen hast du ;)

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