Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 13. Juni 2003
Wohnort: An Rhein und Ruhr ;o)
Beruf: kleiner Angestellter in großem Haus ;o)
Zitat
xpl021 3 pl 485 vvvva DDP0260
Arbeit/Hartz IV/Test/FEA/
(Feature)
«Hartz IV» im Selbstversuch - Radiomitarbeiter versuchte mit 345 Euro
im Monat auszukommen - Sein Fazit ist ernüchternd
--Von ddp-Korrespondent Stefan Uhlmann--=
Berlin/Potsdam (ddp). «Hartz IV» ist noch nicht Realität, doch der
RBB-Hörfunksender «Radio Eins» hat schon mal den Praxistest gemacht.
Der Sender schickte seinen Mitarbeiter Lutz Oehmichen im August für
einen Monat auf «Hartz IV»-Tour. Er versuchte mit 345 Euro - dem Satz
für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Berlin -
auszukommen. Die Bilanz des ledigen 45-Jährigen klingt ernüchternd.
Am Tag 1 stand der Kassensturz. Von den 345 Euro müssen Fixkosten
bezahlt werden wie Versicherungen, Strom, Telefon. Oehmichen leistet
sich eine Monatskarte für 75,50 Euro, um mobil zu bleiben. Beim
Sparen hilft ihm eine Schuldnerberatung, auch wenn sie die
Monatskarte nicht für notwendig hält. Am Ende bleiben 182 Euro für
flexible Kosten wie Lebensmittel, Kleidung etc. Sein Zeitungsabo
kündigt er, nur am Wochenende will er sie der Stellenanzeigen wegen
noch kaufen.
Ein Problem ist die Wohnung von Oehmichen. Sie ist mit 100
Quadratmetern und 600 Euro Miete zu groß und zu teuer. Laut
Mieterverein würde das Sozialamt in der Kündigungsfrist die Miete
zahlen, was aber nur einen Aufschub von einem Jahr bringt. Danach
müsste er raus und sich eine Bleibe von maximal 50 Quadratmeter und
für 220 Euro Miete suchen. Die auf dem freien Wohnungsmarkt zu diesen
Konditionen angebotenen Wohnungen waren in «schlechtem bis
katastrophalem Zustand», sagt Oehmichen. Schönheitsreparaturen
lehnten die Vermieter ab.
Hauptproblem Nummer zwei - die Jobsuche. Oehmichen reagiert auf
Kleinanzeigen. Entweder verbargen sich dahinter dubiose
0190er-Informationsdienste oder Stellen, bei denen man erst einmal
«Geld mitbringen» sollte, um beispielsweise als Statist zu arbeiten.
Der Job als Prospektverteiler erweist als weniger lukrativ als ein
«Ein-Euro-Job» von der Arbeitsagentur.
Aber es gibt auch positive Erfahrungen. So lernt der 45-Jährige
einen Tauschring kennen, bei dem die Mitglieder Dienstleistungen
untereinander austauschen. Oehmichen kann Malern und Klavier spielen,
er braucht dringend eine Radreparatur. Er nutzt das Angebot der
Berliner Verkehrsbetriebe zum Tag des Offenen Tunnels und den Tag der
Offenen Tür im Regierungsviertel. Und Oehmichen nutzt das schöne
Wetter, kostet ja nix. Dabei ist er froh, die Monatskarte doch
gekauft zu haben. Auch Olympia im Fernsehen vertreibt Langeweile.
Doch der ALG-II-Alltag holt Oehmichen rasch wieder ein. Für ein
Geburtstagsgeschenk erntet er Blumen auf seinem Balkon. Am Tag 25 ist
sein Budget aufgebraucht. Ein Arztbesuch steht an, er verschiebt ihn
wegen der Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung auf September.
Schließlich bleibt Oehmichen 20 Euro Versicherungsbeiträge schuldig.
«Langsam nervt es, kein Geld für Annehmlichkeiten übrig zu haben»,
konstatiert er am Ende der Testphase.
Letztlich wäre Oehmichen mit den 345 Euro knapp hingekommen. Einen
Friseurbesuch für 8,50 Euro hat er sich geleistet, aber keine
Kleidung gekauft oder Reparaturen bezahlt. Oehmichen spricht von
«schleichender Zahlungsunfähigkeit». Er bemängelt das Fehlen
ermäßigter Monatstickets und eines Gesetzes für Sonderkündigungen von
Versicherungen. Auch der Umzug «kratzt dann doch». Und einen mehrfach
nachgefragten Termin zur Vermittlung bei der Arbeitsagentur erhielt
Oehmichen im Testzeitraum nicht.
Dennoch hatte die Agentur auch eine gute Nachricht für den
«Hartz-Tester». Sein Klavier fällt nicht unter Luxus, er darf es
behalten.

die fixkosten habe ich schon vor langer zeit minimiert... tageszeitung??? die kann ich mir schon lang nicht mehr leisten. und so sehe ich auch keine möglichkeit, weiter einzusparen.
Zitat
das ganze disaster entsteht aus der tatsache, dass das arbeitsamt sich weigert, meine kosten für die unterkunft voll zu übernehmen. schon sch***, wenn man eigentümerin ist. so werden mir lediglich die zinsen angerechnet, nicht aber die tilgung... die tilgung ist aber tatsächlich da und die bank ändert nicht mal eben so meinen darlehensvertrag *schulterzuck*
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »timeserver« (2. September 2004, 15:21)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »asachara« (2. September 2004, 15:46)
Zitat
Es kann von einer/einem Wohnungseigentümer/in; Hausbesitzer/in verlangt werden, die Immobilie zu veräußern, wenn damit der Lebensunterhalt gesichert ist.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 13. Juni 2003
Wohnort: An Rhein und Ruhr ;o)
Beruf: kleiner Angestellter in großem Haus ;o)
Zitat
Zitat(e) Ahasveru:
...Meinst Du das ehrlich, wie Du es hier sagst und rumjaulst...?
...Weisst Du, asachara, es gibt Menschen, denen es weit dreckiger geht wie Dir, nimm z.b. mich...
...mir keinen faulen Lenz auf Steuergelder der arbeitenden Bürger mache...
...Aber dank Dir weiss ich ja jetzt, das ich mir ein Haus kaufen kann und zum Arbeitsamt watschel mit der Bitte, mir behilflich zu sein, dieses abzubezahlen....
Zitat
Weisst Du, asachara, es gibt Menschen, denen es weit dreckiger geht wie Dir, nimm z.b. mich. Ich habe weitaus weniger Geld zum Bestreiten des Lebens wie Du,
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 13. Juni 2003
Wohnort: An Rhein und Ruhr ;o)
Beruf: kleiner Angestellter in großem Haus ;o)
Zitat
Original von PaterIgnatius
Dann bitte erst hier mal lesen:
...
Zitat
Es kann von einer/einem Wohnungseigentümer/in; Hausbesitzer/in verlangt werden, die Immobilie zu veräußern, wenn damit der Lebensunterhalt gesichert ist.
)
Zitat
Zitat Ahasveru:
Klar Asachara, ich bekomme vom Arbeitsamt oder der Kommune meine Unterkunft voll bezahlt. Gestern und vorgestern hat man mir auf dem Arbeitsamt bei der Abgabe des ALG II Antrages zwar etwas ganz anderes erzählt, aber, na ja, Du weisst es eben besser.
Zitat
Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten zusätzlich zu der Regelleistung von 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern die Kosten für Miete und Heizung, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.
Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, hängt ab von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles (Zahl der Familienangehörigen, Alter) sowie von der Zahl der Zimmer, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarkts. Der Begriff der Angemessenheit ist an die bisherige Praxis bei der Sozialhilfe angelehnt. Die Wohngeldstatistik zeigt, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der künftigen Bezieher von Arbeitslosengeld II bereits heute in Wohnungen lebt, die als angemessen gelten.
Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:
1 Person circa 45 - 50 qm
2 Personen circa 60 qm
2 Wohnräume
3 Personen circa 75 qm
3 Wohnräume
4 Personen circa 85 - 90 qm
4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied circa 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.
Selbstgenutztes Wohneigentum ist besonders geschützt. Bewohnt jemand ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen), jedoch nicht die Tilgungsraten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »timeserver« (2. September 2004, 17:08)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PaterIgnatius« (2. September 2004, 20:33)
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 13. Juni 2003
Wohnort: An Rhein und Ruhr ;o)
Beruf: kleiner Angestellter in großem Haus ;o)
Zitat
Wenn eine Immobilie existiert, zum Beispiel in einem Landwirtschaftlichen Betrieb, was auch zur Aufrechterhaltung eines minimal Einkommens beiträgt, wird dies wieder anders gehandhabt, als wenn eine Eigentumswohnung von ca. 300 m³ vorhanden ist, welche zwar noch nicht abgezahlt ist, aber einer Erwachsenen Person mit zwei Kinder "NICHT" zusteht, aufgrund der Bemessungsgrundlage der "Quadratmeter", noch nicht mal 100 Quadratmeter stehen 3 Personen zu!
Zitat
noch nicht mal 100 Quadratmeter stehen 3 Personen zu!
Zitat
Muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen?
Nein. Sie müssen sie nicht verkaufen, solange Sie sie selbst nutzen und ihre Größe angemessen ist. Was “angemessen“ ist, hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder drei Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume,
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.
Die Obergrenze für eine Eigentumswohnung liegt im Regelfall bei 120 qm, für ein Haus bei 130 qm.
Ob größere Immobilien verkauft werden müssen, hängt von der ndividuellen Situation ab.
Sollte die Wohnung noch abbezahlt werden, werden die Schuldzinsen übernommen – denn was für den Mieter die Mietzahlung, sind für den Besitzer einer Eigentumswohnung die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DiaryofDreams« (2. September 2004, 20:56)
Zitat
Ich bin hier im Moment nicht so ganz im Bilde, wer sich hinter welchen Nicknames altbekanntes verbirgt .. aber wenn ich richtig liege, dann sag ich Dir dazu mal folgendes (und es ist mir scheißegal, ob Du es wieder mal persönlich nimmst, und Dich in die Schmollecke zurückziehst) ...
[persönliche Meinung on] ich hatte Dir - wenn meine Vermutung richtig ist - schon an anderer Stelle einmal gesagt, dass Du - wenn Du keine Ahnung hast - lieber mal die Finger still halten sollst.
Gerade in Bezug auf Hartz IV kursieren derzeit soviele Falschmeldungen, geschürt von den Medien, der Opposition und nicht zuletzt auch durch solch Fachidiot(inn)en wie Dich. Wann wird endlich mal begriffen, dass man das ganze dadurch nur noch schlimmer macht, als es eigentlich ist?[/persönliche Meinung off]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PaterIgnatius« (2. September 2004, 21:34)
Zitat
das kann und will ich nicht ...
Zitat
Original von Ahasveru
Ich habe weitaus weniger Geld zum Bestreiten des Lebens wie Du, manchesmal am Monatsende eine Woche lang nichts zum Essen

Zitat
Aber dank Dir weiss ich ja jetzt, das ich mir ein Haus kaufen kann und zum Arbeitsamt watschel mit der Bitte, mir behilflich zu sein, dieses abzubezahlen.